Hallo, hatte gestern ein Gespräch mit dem Tüvdirektor aus dem Nachtbarort. Für das H-Kennzeichen sollte der Motor nicht älter als zehn Jahre nach Erstzulassung sein. Ganz neue Aussage. Er kann´s schon mal nicht, denn wenn er´s eintragen würde es wieder zurückgenommen denn auch er wird in diesen Dingen nochmal überprüft. Montag hab ich dann das nächste Gespräch. Und am Ende nächster Woche bekomme ich dann einen auf Übermaß aufgebohrten mit neuen Lagern ausgestatteten Motor zurück. Dafür muß ich Morgen einiges an Bierjisten einsparen.
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."
So die derzeitige gültige Vorschrift auch nachzulesen bei TÜV-Süd.
Am besten nicht gerade zum jüngsten gehen und vorher mit den Leuten über den Umbau und den Munga reden.Die Älteren kennen ab und zu den Munga und wissen auch das ein Opel/Fordumbau in den 70er Jahren üblich war.Da dürfte es dann auch mit dem H-kennzeichen und TÜV keine Diskusionen über den Motorumbau geben.
Ich war erstaunt was der Mann vom TÜV auf der Retro Classics über den Munga und die Umbauten wusste... Er meinte bei solchen Problemen sollte man einfach mit dem Alter des Motors argumentieren
Ich habe inzwischen schon mit drei verschiedenen Prüfern darüber geredet,die waren alle der Meinung,das ein H-kennzeichen kein Problem wäre auch wenn kein Einbaudatum eingetragen ist.
Hallo, so es gibt wieder was neues. Meinen super neu aufgebauen Motor kann ich mir zur Seite legen. Der ist leider 3 Jahre zu spät auf den Markt gekommen. Ich brauche einen Dieselmotor (VW) bis Baujahr ´77. Da wäre Motorcode "CK". Und was soll ich lange schreiben. Ich hab am Sonntag ein aus Regensburg abgeholt. Jetzt neu dichten, einbauen und dann zum Tüv. LG Christof.
Hallo, zu dem Golf 1 Motor kam ich weil der Tüv prüfer den Golf 2 Motor nicht eintragen konnte. Es ist so, das für die H-Zulassung nur Motoren eingebaut werden können/dürfen, die innerhalb der ersten 10Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs auch schon auf dem Markt verfügbar waren. zum Beispiel: wie bei mir Erstzulassung 1967-- es dürfen Motoren von 1967 - 1977 verbaut werden. Der Golf 2 Motor war Bj 1987 also zu alt. Der Golf 1 Motor wurde von 1974 - 1983 gebaut. Durfte also eingebaut werden. Das Baujahr leist man aus den Motorkennbuchstaben. Die Motornummer die darauf folgt ist eine VW interne Fertigungsnummer. DIe Bedeutung dieser Zahlen konnten mir nicht erläutert werden. War dann ja auch egal! Kompiliziert aber mit nem (sehr) guten Prüfer ( so ein wie hatte) ist fast alles lösbar. Man sollte nur vorher dortingehen und alles besprechen. Spart geld und Zeit. LG CHristof
Hallo, Hmhmmm, einen Motorenfred? ja mal schauen. In meinem vorherigen Beitrag ist natürlich gemeint, das der Golf2 Motor zu jung ist und nicht zuu alt. LG Christof
Hallo, So, nun bin ich ca 2500 gefahrenen Kilometern ohne große Probleme wieder da. Es musste eine defekte Tachowelle erneuert werden. Die gerissene radseitige Manschette und der Getriebesimmering hinten mussten neu.- Sonst nur fahren und tanken.-Geil! Der Diesel läuft super- Verbrauch so zwischen 9-10L. Ausserdem hab ich alle 1000km abgeschmiert. Kleine Undichtichkeiten am Kühlsystem beseitigt, joah - das wars eignetlich. Ich bin mit und ohne Kardanwelle gefahren um den Verbrauch und das Fahrverhalten auszuprobieren. Verbrauch macht keinen Unterschied - und fahren mit Kardanwelle ist doch besser. LG CHristof
Leider keine Bilder- Kamera kaputt- tja -irgendwas is ja immer.
Hallo, diesen Sommer will ich mir mal vernünftige Reifen drauf machen. Also der Camac mit Original profil bei MOR ist im Moment nicht lieferbar. Der Flamingo sieht ja nicht schlecht aus und ist um einiges guenstiger. Wer hat noch eine gute Empfehlung. Ich fahr ja die meiste Zeit nicht artgerecht- also Straße! LG Christof