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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 416 mal aufgerufen
 Jeep
Sdkfz250 Offline

Korporal


Beiträge: 149

08.09.2018 08:43
Frage an die TÜV Experten Zitat · Antworten

Hallo zusammen,

Ich habe letztes Jahr beim Tüv nach Import meines Willys ein Vollgutachten machen lassen. Da hatte er die Plakette mit der VIN (es ist ein MB) fälschlicherweise auf dem rechten Holm am Rahmen angebracht. Die Plakette ist genietet. Auf dem linken Holm, eigentlich an der richtigen Stelle war die VIN eingeschlagen, was irgendwann nachträglich in Italien gemacht wurde. Plakette und eingeschlagene VIN wurden so auch in die Papiere eingetragen.

Da mich das gestört hat, habe ich die Plakette jetzt wieder an die korrekte Stelle, also den linken Holm gesetzt. Jetzt stimmen die Einträge im Brief und Schein natürlich nicht mehr, da auch die eingeschlagene VIN nicht mehr sichtbar ist. Beim TÜV ist das letzes Mal gleich aufgefallen, gestört hat es da aber keInen.

Jetzt meine Frage: Kann ich einfach zum TüV fahren und sowas ändern lassen? Dann würden mir ja beim KVR neue Papiere ausgestellt werden. Ich denke nicht, das die Polizei amused ist, wenn die das mal checken. Wahrscheinlich gibts auch noch eine Anzeige.

Ist es in Deutschland Pflicht eine eingeschlagene VIN zu haben?

Was meint ihr? Ich könnt auch alles zurückbauen, aber das will ich eigentlich nicht

Grüße

Michael

BBDE Offline

Oberst


Beiträge: 1.219

08.09.2018 11:25
#2 RE: Frage an die TÜV Experten Zitat · Antworten

Hallo Michael,

Dazu hast Du gerade eine PM bekommen.

Grüße
Frank

Sdkfz250 Offline

Korporal


Beiträge: 149

09.09.2018 16:46
#3 RE: Frage an die TÜV Experten Zitat · Antworten

So, habe jetzt mal etwas weiter recherchiert. In der alten Straßenverkehrsordnung die 2012 geändert bzw. verschärft wurde lässt sich finden:

„An Fahrzeugen, die vor dem 01. Oktober 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind, darf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs auch auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein.“

In der aktuellen Straßenverkehrsordnung stetht, dass für „Fahrzeuge, die vor dem 05. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fortgelten“. Somit gilt für uns die obige alte Übergangsregelung.

Jetzt steht da, dass die VIN ja rechts genietet sein darf. Willys Overland hat die aber links am Holm angebracht. Bin
Mal gespannt, was der freundliche Mann beim Tüv sagen wird. Ein Typenschild mit VIN befindet sich ja auch noch vorne am Armaturenbrett und zwar rechts.

Michael

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