Guten Tag zusammen, Weis von euch jemand wie ich am besten vorgehe wenn ich eine solche Anhängerkuplung im Schein eintragen lassen möchte. Oder ist en im Prinzip egal ob eingetragen oder nicht?
Genau wie Karle schreibt, wenn drann, dann sollte sie Eingetragen sein.
Hier könnte ich jetzt viel schreiben, was geht und was nicht, doch auch darüber hat der Karle auch schon den sinnvollsten Weg beschrieben, nämlich den, zum Tüv Prüfer deines Vertrauens zu fahren und das mit dem zu Besprechen . Es gibt nämlich Kittelträger, die sich die Fadenscheinlichsten Gründe einfallen lassen um die original Kupplung nicht einzutragen, während andere kein Problem damit haben und die Eintragung im Vorbeigehen machen. Wichtig ist, daß die Kupplung mit mindestens 8.8er Schrauben befestigt ist. Früher wurde die Kupplung als "park und Rangierkupplung" eingetragen, was aus heutiger Sicht an einem Jeep völliger quatsch ist. Es gab in den 80er Jahren auch die Stilblüte, die Kupplung nur in Verbindung mit einem bestimmten Anhänger einzutragen, der dann jedoch keine Zuladung eingetragen bekommen hat und nur leer hinter dem Jeep hergezogen werden durfte.
Auch auf sowas braucht man sich heute nicht mehr einlassen.
Ok dann schon mal Danke!:-) Dann werd ich mal beim nächsten TÜV den Prüfer darauf ansprechen! Würde es mir was bringen wenn ich jemand kenne der so ne Anhängerkuplung eingetragen hat allerdings an einem anderem fahrzeug?
also bei mir wurde leider in den Schein eingetragen, dass ich sie nicht verwenden darf.
War mir jetzt auch nicht so wichtig und ich wollte die gute Stimmung beim Vollgutachten nicht auf die Probe stellen. Als Grund wurde die Steckdose für die Anhängerbeleuchtung genannt. Egal, ansonsten war der junge Mann, der so ein Fahrzeug zum ersten Mal gesehen hat, ganz ok.
die ganz genaue deutsche "Amtsbezeichnung" lautet:
ZUGHAKENKUPPLUNG mit Sicherung
Daneben gibt es Begriffe wie, Ringösen oder Protzhakenkupplung.
Um diese eingetragen zu bekommen, muß ein Gutachten "über die amtliche Prüfung eines Fahrzeugteiles nach §22a StVZO, §13 Fahrzeugteileverordnung" erstellt werden. Dann bekommt die Anhängerkupplung ein Prüfzeichen, welches am Kupplungsfuß eingeschlagen wird. Gefolgt von einem "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubniss gemäß §21 StVZO- Technische Änderung" Diese Änderung ist in den Papieren unverzüglich einzutragen.
Solch ein Gutachten hat vor 12 Jahren so um die 70€'s gekostet.
Das kann sich dann bei einem 43er Willys MB z.B. so Lesen: "m.Zughakenkupplung Typ:T60A Unterteil/T62X Oberteil, Prüfzeichen:TP28Yxxxxx, Auflage:nur in Verwendung von Anh.m.Zugöse80, Innendurchm. :76mm, Ösenstaerke:41mm*
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Doch auch diese Frage kann Dir der "TÜV"(Als Synonym für alle Prüforganisationen, die es mittlerweile gibt) Prüfer Deines Vertrauens bestimmt beantworten.