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Dieses Thema hat 12 Antworten
und wurde 488 mal aufgerufen
 Jeep
J.Herzog Offline

Soldat


Beiträge: 43

09.03.2018 13:54
Pintel Anhängerkupplung eintagen Zitat · Antworten

Guten Tag zusammen,
Weis von euch jemand wie ich am besten vorgehe wenn ich eine solche Anhängerkuplung im Schein eintragen lassen möchte.
Oder ist en im Prinzip egal ob eingetragen oder nicht?

MfG Jürgen Herzog

Karle Offline

Adi


Beiträge: 12.684

09.03.2018 18:24
#2 RE: Pintel Anhängerkupplung eintagen Zitat · Antworten

Wenn drann, dann Eintragung.


Sprich doch mal mit dem TÜVI deines Vertrauens ;)

ADI@garageoverlord.ch

BBDE Offline

Oberst


Beiträge: 1.219

10.03.2018 09:51
#3 RE: Pintel Anhängerkupplung eintagen Zitat · Antworten

Genau wie Karle schreibt, wenn drann, dann sollte sie Eingetragen sein.

Hier könnte ich jetzt viel schreiben, was geht und was nicht, doch auch darüber hat der Karle auch schon den sinnvollsten Weg beschrieben, nämlich den, zum Tüv Prüfer deines Vertrauens zu fahren und das mit dem zu Besprechen .
Es gibt nämlich Kittelträger, die sich die Fadenscheinlichsten Gründe einfallen lassen um die original Kupplung nicht einzutragen, während andere kein Problem damit haben und die Eintragung im Vorbeigehen machen.
Wichtig ist, daß die Kupplung mit mindestens 8.8er Schrauben befestigt ist.
Früher wurde die Kupplung als "park und Rangierkupplung" eingetragen, was aus heutiger Sicht an einem Jeep völliger quatsch ist.
Es gab in den 80er Jahren auch die Stilblüte, die Kupplung nur in Verbindung mit einem bestimmten Anhänger einzutragen, der dann jedoch keine Zuladung eingetragen bekommen hat und nur leer hinter dem Jeep hergezogen werden durfte.

Auch auf sowas braucht man sich heute nicht mehr einlassen.

Grüße
Frank

P.s. Pintel = Anhängerkupplung

J.Herzog Offline

Soldat


Beiträge: 43

10.03.2018 10:31
#4 RE: Pintel Anhängerkupplung eintagen Zitat · Antworten

Ok dann schon mal Danke!:-)
Dann werd ich mal beim nächsten TÜV den Prüfer darauf ansprechen!
Würde es mir was bringen wenn ich jemand kenne der so ne Anhängerkuplung eingetragen hat allerdings an einem anderem fahrzeug?

Karle Offline

Adi


Beiträge: 12.684

10.03.2018 18:56
#5 RE: Pintel Anhängerkupplung eintagen Zitat · Antworten

Würde ich beim Tüv erst ins Gespräch bringen, wenn er sich quer stellt.

Von wegen "gehr garnicht".

Dann würd ich ihm sagen, warum geht das bei anderen und hier net????


Aber bitte immer freundlich und sachlich bleiben.

ADI@garageoverlord.ch

Sdkfz250 Offline

Korporal


Beiträge: 148

10.03.2018 19:35
#6 RE: Pintel Anhängerkupplung eintagen Zitat · Antworten

Hallo,

also bei mir wurde leider in den Schein eingetragen, dass ich sie nicht verwenden darf.

War mir jetzt auch nicht so wichtig und ich wollte die gute Stimmung beim Vollgutachten nicht auf die Probe stellen. Als Grund wurde die Steckdose für die Anhängerbeleuchtung genannt. Egal, ansonsten war der junge Mann, der so ein Fahrzeug zum ersten Mal gesehen hat, ganz ok.

Grüße

Michael

J.Herzog Offline

Soldat


Beiträge: 43

11.03.2018 00:14
#7 RE: Pintel Anhängerkupplung eintagen Zitat · Antworten

Ok dann werd ich es mal versuchen mit viel freundlichkeit :) usw. muss ja diesen Monat noch zum TÜV!

J.Herzog Offline

Soldat


Beiträge: 43

14.03.2018 08:33
#8 RE: Pintel Anhängerkupplung eintagen Zitat · Antworten

Wie ist da eigentlich die genaue Bezeichnung der Anhängerkuplung?
MfG Jürgen

BBDE Offline

Oberst


Beiträge: 1.219

14.03.2018 09:26
#9 RE: Pintel Anhängerkupplung eintagen Zitat · Antworten

Hallo Jürgen,

die ganz genaue deutsche "Amtsbezeichnung" lautet:

ZUGHAKENKUPPLUNG mit Sicherung

Daneben gibt es Begriffe wie, Ringösen oder Protzhakenkupplung.


Um diese eingetragen zu bekommen, muß ein Gutachten "über die amtliche Prüfung eines Fahrzeugteiles nach §22a StVZO, §13 Fahrzeugteileverordnung" erstellt werden.
Dann bekommt die Anhängerkupplung ein Prüfzeichen, welches am Kupplungsfuß eingeschlagen wird.
Gefolgt von einem "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubniss gemäß §21 StVZO- Technische Änderung"
Diese Änderung ist in den Papieren unverzüglich einzutragen.

Solch ein Gutachten hat vor 12 Jahren so um die 70€'s gekostet.

Das kann sich dann bei einem 43er Willys MB z.B. so Lesen:
"m.Zughakenkupplung Typ:T60A Unterteil/T62X Oberteil,
Prüfzeichen:TP28Yxxxxx, Auflage:nur in Verwendung von Anh.m.Zugöse80, Innendurchm. :76mm, Ösenstaerke:41mm*


Grüße
Frank

J.Herzog Offline

Soldat


Beiträge: 43

15.03.2018 09:26
#10 RE: Pintel Anhängerkupplung eintagen Zitat · Antworten

Oh ha ok und solche Gutachten macht auch der TÜV usw.?

MfG Jürgen Herzog

BBDE Offline

Oberst


Beiträge: 1.219

15.03.2018 13:55
#11 RE: Pintel Anhängerkupplung eintagen Zitat · Antworten

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Doch auch diese Frage kann Dir der "TÜV"(Als Synonym für alle Prüforganisationen, die es mittlerweile gibt) Prüfer Deines Vertrauens bestimmt beantworten.

Grüße
Frank

Karle Offline

Adi


Beiträge: 12.684

20.03.2018 20:35
#12 RE: Pintel Anhängerkupplung eintagen Zitat · Antworten

So ein Gutachten darf meines Wissens nur der TÜV.

Frag dort einfach mal nach ;)

ADI@garageoverlord.ch

BBDE Offline

Oberst


Beiträge: 1.219

20.03.2018 21:11
#13 RE: Pintel Anhängerkupplung eintagen Zitat · Antworten

Hier in Berlin darf das auch die DEKRA.

So unterschiedlich kann das je nach Bundesland sein.

Grüße
Frank

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