ein nachträglich gebauter abschaltbarer Allradantrieb (einer von diversen Varianten), der bei entsprechendem Einbau einer Einzelabnahme bedarf. Keinesfalls ein Teil aus der Vorserienfertigung!
Formal: H-Kennzeichen könnte damit leider weg sein....
Du hast jetzt nur eine Zweipunkt Halterung. Es ist eine Vierpunkt Halterung zu empfehlen. Entweder Auf jeder Seite 2 Stück Übereinander oder besser noch vorne und hinten mit Silentblöcken (Gummi-Metall-Buchsen) am Rahmen befestigen. Die Abschaltung bewegt sich im Allradantrieb sehr stark bei Kurvenfahrt.
Die Original Halter waren so aufgebaut: Silentblöcke wurden in ein Rohr gepresst das auf ein Flacheisen (ca. 6mm stark) geschweißt ist, dieses wurde mit dem Rahmen verschweißt.
Zitat von Mister Munga im Beitrag #3ein nachträglich gebauter abschaltbarer Allradantrieb (einer von diversen Varianten), der bei entsprechendem Einbau einer Einzelabnahme bedarf. Keinesfalls ein Teil aus der Vorserienfertigung!
Formal: H-Kennzeichen könnte damit leider weg sein....
Einspruch.
Der Umbau "abschaltbarer Allrad " Wurde Anfang der 80er Jahre von der Fa. Egle entwickelt und von VW am 31.03.82 abgesegnet. Somit ist er Zeitgenössisch und H fähig.
Bei der Einzelabnahme durch den TÜV geb ich dir recht. Der abschaltbare Allrad muß eingetragen werden.
nein Karle, die Herstellerbescheinigung sieht doch im Original etwas anders aus...
Die erwähnte Bescheinigung ist vom 20.04.1982 (nicht März) und stammt aus Wolfsburg.
Kein Hersteller wird für ein nachträglich von einer Fremdfirma oder Fremdperson erstelltes Zubehör eine Freigabe erteilen, es "absegnen", da keinerlei Test- und Prüfverfahren erfolgten und sich der Hersteller auch nicht damit beschäftigen oder äußern will.
In dieser Stellungnahme wurde doch nur bescheinigt, dass am Rahmen unter Auflagen eine Schweißung vorgenommen werden darf! Ein enormer Unterschied!! Auch andere Stellungnahmen beinhalten keinesfalls die Genehmigung und Freigabe zum Anbau eine Abschaltvorrichtung! Das Gegenteil war doch der Fall. Die in der Testphase 1955/56 handmontierten Wagen hatten diesen abschaltbaren Allradantrieb, der aus bekannten Gründen nicht in die Fertigung gelangte.
Unter besonderen Auflagen wird herstellerseits in der Regel lediglich bescheinigt, dass Umbauten der Art "xyz" (Motor, Rahmenschweißungen, Anhängerkupplung usw.) unter gewissen Bedingungen vorgenommen werden können. Bei dem abschaltbaren Allradantrieb kommt hinzu, dass das Getriebe am Rahmen zu befestigen ist und dies nur von zugelassenen Firmen/Personen mit entsprechendem Nachweis vorgenommen werden darf, wenn die Herstellervorgaben eingehalten werden. (Art der Rahmenschweißung)
Zum Rahmen und zum Antrieb gilt dem Grunde nach nur die Orignalausführung.
Der Anforderungskatalog hat sich 2012 verändert. Eine wesentliche Änderung gab es auch bei zeitgenössischen Umbauten. Im alten Anforderungskatalog waren nur Umbauten zulässig, die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten. H-Kennzeichen war damit fast ausnahmslos früher immer ausgeschlossen!!!
Seit 2012 sind auch Änderungen möglich, die im gleichen Zeitrahmen hätten "vorgenommen werden können".
Dies wird in der Regel zum Thema Motorumbau so ausgelegt!, so dass ein (Groß)teil der Motorumbauten auch eine H-Zulassung hat.
Natürlich ist es eine Philosophie, ob in einen Oldtimer der Original-Motor oder ein Fremdmotor verbaut wird. Kennt jemand einen DKW aus dem PKW Bereich mit einem Opel Motor? einen alten Borgward mit einem Ford-Motor?
Durch den abschaltbaren Antrieb werden Eingriffe am Rahmen und am Antriebsstrang vorgenommen,die nach den Vorgaben nicht mehr die Kriterien für ein H-kennzeichen erfüllen. Der Umbau auf einen abschaltbaren Antrieb ist im übrigen nur in äußerst wenigen Fällen (nicht ansatzweise vergleichbar mit Motorumbauten in den 70er)vorgenommen worden. Das jetzt umgebaute Kfz hatte zu keiner Zeit einen abschaltbaren Antrieb (in den Papieren eingetragen).
Formell betrachtet ist mithin ein "H Kennzeichen" bei einer derart technischen Veränderung nicht zulässig. Dass dies in der Praxis unter Umständen anders aussieht, sicherlich kein Thema, aber darum ging es in meinem Statement auch nicht.
Ich bin mir nicht sicher ob durch einen Umbau mit nicht originalen Herstellerteilen oder selbstgebauten Teilen eine Zulassung zum H-Kennzeichen möglich ist.
Würde vorher die Prüfstelle kontaktieren, der Verlust des H-Kennzeichens wäre mir persönlich zu groß.
Mit der originalen Bremsanlage waere mir das in einer Notsituation zu heikel.
Das war mal eine Schnapsidee in der Zeit als Mungabesitzer nach Moeglichkeiten suchten Benzinverbrauch und Reifenverschleiss bei Strassenbetrieb zu verringern.
Beides heute irrelevant und in Bezug auf das Bremssystem m. E. nicht ohne.
Meine Vorgehensweise waere: Einrahmen und ohne Preisangabe an die Schlafzimmerwand haengen, oder einen Dummen suchen ders unbedingt haben muss.
nochmals bitte klarstellend, es ist kein zeitgenössischer Umbau!! Es ist überhaupt kein "Umbau", sondern die Nachrüstung bzw. eine technische Veränderung an einem Oldtimer.
Selbst ausgefallene Motor-Umbauten (teilweise Einzelstücke) wie z.B. Renault, Peugeot, Toyoto, VW-Käfer, Mercedes Diesel usw. sind mehr als bedenklich, auch wenn diese eingetragen und mit dem "H" versehen sind. Hier und da gibt es halt pingelige oder großzügige Prüfer. So ist das Leben...
Nach der eindeutigen Intention des Gesetzgebers soll unser kulturhistorisches Fahrzeuggut besonders kostengünstig zugelassen werden, da wir bereits beispielhaft zum Erhalt unseres Oldtimers ennorme Beträge aufwenden.
Es ist doch ohne Wenn und Aber ein gravierender Eingriff in die Technik. Es gibt weder eine ABE noch eine Genehmigung des Herstellers für einen abschaltbaren Allradantrieb. Der Hersteller hat lediglich bescheinigt, dass eine Bearbeitung des Rahmens (Schweißen) erfolgen darf. Wann und unter welchen Voraussetzungen von welchen Personen Rahmenschweißungen möglich + zulässig sind, ist geregelt. Darüberhinaus hat der Hersteller in weiteren Unterlagen explizit festgelegt, welche Schweißart wo vorzunehmen ist.
Der abschaltbare Allradantrieb war lediglich ein Umbau von wenigen Munga-Fahrern, die diverse unterschiedliche "Bausätze" (soweit man davon überhaupt sprechen darf) für ca. 1200 - 1500 DM (komplett) erworben haben. Damals ging es -wie bereits von Freddy auch erwähnt, um Spriteinsparungen, man sprach von geringerem Reifenverschleiß und weniger Verschränkung.
Damals erfolgten selbst Angebote mit dem Hinweis "es bedarf keiner TÜV Abnahme". Ohne jemand nahetreten zu wollen, mag das ein "Dorf-TüV" in den 70er vielleicht so mitgeteilt haben. Rechtlich nicht im Ansatz haltbar. Unabhängig von der Beurteilung der technischen Seite liegt der
Sinn der Zulassung mit dem sogenannten H-Kennzeichen im Erhalt von Fahrzeugen als Kulturgut. Also bitte möglichst original.
Umbauten sind das Gegenteil davon. Entweder pflegt man sein Auto und verdient sich sein "H" oder verändert, bastelt. Das hat dann weniger mit dem Original zu tun und wird nicht durch günstige Steuer und Kfz-Versicherung subventioniert. Natürlich kann jeder Eigner eine völlig andere Meinung dazu haben. Mir geht es etwas um Aufklärung und um den gesetzlichen Rahmen.
Zur Rechtslage: Ganz deutlich: kein Staatsanwalt oder Richter würde bei einem (vermuteten) Schaden infolge dieses Bauteils danach fragen, was irgendwann irgendjemand gesagt hat. Dann kommt die Umkehrbeweislast hinzu, die Versicherung u.U. mit Regreß usw. Verantwortlich sind Halter und Fahrer.
Ohne Zweifel ein seltenes Teil, inzwischen sehr rar, wobei mir der Schaltknopf nicht aus der damaligen Zeit geläufig ist. Möge es etwas der Klarstellung dienen.
Interessantes Teil. Seit ich meinen Munga das erste Mal gefahren bin, denke auch über eine Möglichkeit nach. Dabei wußte ich nicht, dass es so etwas schon für den Munga gibt. Vielleicht besitzt hier im Forum jemand so ein Zeil und möchte sich davon trennen. Was die Originalität bei Nachrüstungen/Umbauten angeht, das sehe ich nicht so dramatisch. Schließlich verzichtet man im denkmalgeschützten Haus auch nicht auf Strom und fießend Wasser.
Schade, wieder ein originaler Munga weniger. Muss jeder selbst entscheiden. Ich finde diese Art der Nachrüstung einfach unzeitgemäß. Kenne sogar Mungafahrer die das rausgeschmißen haben. Weil es so "gut" ist.
Mein 8er hat auch den Egle drinn und ich bin sehr zufrieden. Vor allem wenn ich bei mir in die Werkstatt fahre (leicht bergauf und im 90 Grad Winkel durchs Tor). Keine Verspannung im Antriebsstrang.
Und was heißt ein originaler weniger.
Das Fahrzeug ist immer noch original, oder ist es innerhalb einer Stunde wieder.
Ich möchte meine auch nicht mehr missen. Keine Verspannungen beim Kurvenfahren der ganze Antriebsstrang wird geschont, einfach klasse. Würde jederzeit wieder eine verbauen! Kenne sogar eine die nicht verschweißt ist sondern geschraubt. Sehr sauber gelöst.
Suche noch eine. @ Seba "Kenne sogar Mungafahrer die das rausgeschmissen haben" zu einem guten Kurs kaufe ich auf
Rein fürs Gewissen werde ich das Zwischengetriebe aber genau so benutzen wie die Untersetzung, also niedrige Geschwindigkeit beim Einschalten zumindest. Beim Ausschalten sollte es wirklich egal sein.
Nach Wechseln des Simmerings am Getriebeausgangs bin ich einmal ohne Kardanwelle nach Hause gefahren. Die Straße war leicht feucht. Ich fuhr mit normaler Geschwindigkeit und bremste normal ab um rechts abzubiegen.
Was dann passierte werde ich nie vergessen. Die Hinterräder blockierten und der Munga scherte hinten aus. Das der Munga sich nicht überschlug verdanke ich meiner Fahrerfahrung.
Es war verdammt knapp.
Deshalb kommt ein abschaltbarer Allradantrieb für mich nach der Erfahrung niemals in Frage.
Wenn es dann noch einen Unfall mit Personenschaden geben sollte und einem selber nichts passiert ist, ist das weitere Leben trotzdem in Armut perfekt.