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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 567 mal aufgerufen
 Jeep
toschi Offline

Oberleutnand


Beiträge: 675

10.10.2016 23:41
TÜV Zitat · Antworten

HI
ich hatte freitag ein date mit'n TÜV.alles gut,nur das mein in niederlande gekaufter willy,bj44,dort zugelassen war mit dem bj1956,der TÜV heini mir gesagt hat das das datum gilt,mir dann aber ausversehen bj 1959 eingetragen hat und morgen es wieder ändert auf bj1956.
egal,ich denke der willy ist eh ein bastard(wie Frank das schon mal so schön geschrieben hat).
ich freu mich auf jeden fall das ich geschafft habe ihn zu zulassen(?)
so,nu ein klapps vorn mors und ab ins bett...
ich grüße alle die mich kennen und trotzdem mögen.
Toschi

Frank M38A1 Offline

Oberleutnand


Beiträge: 526

11.10.2016 05:00
#2 RE: TÜV Zitat · Antworten

Glückwunsch,

aber verstehn tu ich nix....................wenn ich zum Tüv fahr wie gestern mit meinem Honda, dann werden die Autos immer älter.......und ich seh dann auch immer älter aus danach......................

zu früüh für mich,
gruß Frank

Sdkfz250 Offline

Korporal


Beiträge: 148

11.10.2016 05:15
#3 RE: TÜV Zitat · Antworten

Hallo Toschi,

Gratulation zum Tüv und zum neuen Spielzeug. Wenn man Pech hat, können die Jungs einem den Spaß am Willys ganz schön vermiesen. Musste bei meinem ein Vollgutachten machen lassen und da blieb gar nichts anderes übrig als BJ 44 als Erstzulassung einzutragen. Mein Prüfer hat dafür verlangt die komplette Tarnbeleuchtung zu deaktivieren, Standlicht einzubauen und kleine KM Markierungen auf meinen Meilentacho zu kleben. Ferner hat er mir das Mitführen einer Diebstahlsicherung (trotz Schlüssels statt Schalter) eingetragen.

Grüße Michael

Wild Bill Kelso Offline

Adjudant


Beiträge: 305

11.10.2016 08:36
#4 RE: TÜV Zitat · Antworten

Ich gratuliere ebenfalls zum TÜV. Bin auch vor einem Monat wieder erfolgreich drübergekommen. Ich fahr über den regulären TÜV und hatte bisher noch nie Probleme. Habe die original roten Reflektoren dran allerdings zugelassene Rücklichter. So Einträge wie mitzuführende Diebstahlsicherung kann ich bei einem Oldtimer nicht ganz verstehen weil es m.E. eher Versicherungssache ist und nicht eine Sache der Fahrsicherheit. KM Markierungen kann ich nachvollziehen, auch im Eigeninteresse wegen diesen ganzen Blitzdingern überall. Ansonsten habe ich bisher wirklich nichts schlechtes zu berichten über den TÜV, ganz im Gegenteil. Es kommt da wohl auch wieder darauf an, wie der örtliche Prüfer gestimmt ist.

Road Hog Offline

Korporal


Beiträge: 166

11.10.2016 10:31
#5 RE: TÜV Zitat · Antworten

Das mit dem km Aufkleber hat ich erst auch, aber er hats dann irgendwie wieder sein lassen. Bei den geringen Geschwindigkeiten und dem Umrechnungsgefühl, was man im Laufe der Zeit entwickelt, brauch ichs auch nicht wirklich. Natürlich auch, dass ich den Anhängerhaken nur zum Abschleppen etc.etc. Das mit der Tarnbeleuchtung find ich heftig, überzogen und ärgerlich, war bei mir kein Problem, auch das mit der Diebstahlsicherung ward noch nicht gehört (ich hatte bei meinem früheren allerdings aus Eigeninteresse so eine Lenkradklammer dran, obwohl das auch nicht wirklich viel bringt). Das Problem ist halt, dass man bei dem Auto praktisch nix abschließen kann; vor allem die Motorhaube beunruhigt mich bei länegrer Parkzeit draußen. Bei mir wollte der TÜVler allerdings noch Folie auf der Scheibe, weil keine EU Prüfnummer drauf war; das gleiche bei den uralten holländischen Blinkgläsern. Auch mussten neue Reifen drauf; gut die waren wirklich uralt, aber geärgert hat mich, dass er auch da das dämliche Prüfzeichen wollte und kurzfristig nur Reifen mit Nato Profil auftreibbar waren. Wenn´s der Rechtsfindung dient...

Gruß,
Marc

But I´d trade all of my tomorrows for a single yesterday (Janis Joplin)

toschi Offline

Oberleutnand


Beiträge: 675

11.10.2016 11:13
#6 RE: TÜV Zitat · Antworten

moin
vielen dank.
das problem bei mir ist das der wagen in den niederlanden zugelassen war,und in den niederländischen papieren war das datum der ersten zulassung mit 1956 angegeben.dieses datum mußte er dann übernehmen.
sonst komm ich mit dem prüfer gut klar.bis jetzt habe ich noch alles bei ihm durchgekriegt.prüfzeichen wollte er nur auf den scheinwerfern.
blinker in den tarnlampen und das die handbremse nicht so gut zog hat ihn gestört aber notiert hat er es nicht.
gruß
Toschi

BBDE Offline

Oberst


Beiträge: 1.219

11.10.2016 11:21
#7 RE: TÜV Zitat · Antworten

Hallo Toschi,

ja, ebenfalls herzlichen Glückwunsch zum TÜV.

Mit dem Baujahr 1956, kann daran liegen, das es gängige Praxis war, das Datum der Ersten Zivilen Zulassung in die Papiere einzutragen.
In Deutschland jedenfaslls. Deshalb könnte ich mir das bei den Holländern auch vorstellen.
Papier ist ja geduldig, und da wurde solange oft aus unwissenheit Blödsinn in die Papiere eingetragen.
Von einem M38, der als Hersteller REO Baujahr 1942 umher fuhr, bis zu den allseits Bekannten originalen M201 mit 24Volt Elektrik Baujahr 1941.
Das ist ja aber auch Schwer, als Kittelträger das alles unterscheiden zu können.
Da sollte man schon Zufrieden sein, wenn der Hersteller richtig geschrieben ist.

Was hast Du denn für einen "Bastard" ???
Beim Baujahr zählt wenn ein Rahmen vorhanden ist, dessen Alter und nicht die der Karosserie.
Ansonsten ist es sehr hilfreich ein Baujahr vor 1954 in den Papieren stehen zu haben.
Das erleichtert dann den Stress wegen fehlender Prüfzeichen in Lampen und Anbauteilen.
Doch zum Glück hat auch diese Problematik mit der Einführung des H- Kennzeichens abgenommen.
Von daher solltet ihr alle froh sein, wenn der Kittelmann nur solche Kleinigkeiten wie eine KM Marke auf dem Tacho oder das Abklemmen der Tarnlichter verlangt.

Wie man das alles findet, ist das eine, was der Prüfer verlangt was anderes.
Und was noch ganz anderes ist, was der Gesetzgeber verlangt.

Da steht unter anderem, das ein Kraftfahrzeug gegen unbefugtes Benutzen gesichert sein muß.
Nun haben unsere Autos ja bekanntlich keine abschießbaren Türen, Hauben oder gar ein Lenkradschloss.
Deshalb der Eintrag, das diese geforderte Sicherung gegen unbefugte Benutzung " durch Mitführen von losem Zubehör" realisiert wird.
In den 80er-90er Jahren wurde teilweise der Einbau einer so genannten "Panzerzündspule" gefordert.

Der Gesetzgeber schreibt vor, das Tarnleuchten, nur an bestimmten Fahrzeugen .... bla.... nicht Privat.... fasel....
Das bedeutet, das an normal, zivil zugelassenen Fahrzeugen keine Tarnleuchten Vorhanden sein dürfen.
Und er schreibt außerdem vor, das alles, was an einem Fahrzeug montiert ist, Funktionieren muß.
Deshalb seit doch froh, wenn der Prüfer nicht verlangt, alles was nicht sein darf, abbauen zu müssen.

Die Prüfer handeln in einem Ermessensspielraum innerhalb ihrer Vorgaben.
Hat der Prüfer einen schlechten Tag oder mag matte Autos nicht, dann hat man schon verloren.
Hat mabn einen Prüfer, der alte Technik mag, dann ist das schon gut.
Wenn man den dann nicht gleich volltextet, was man alles will und das das so muß, weil andere es auch so haben, dann will der gleich schon nicht mehr.
Hält man es aber wie Bruce Lee, dann: BE WATER MY FRIEND!

Ansonsten kann der euch auch was von einer nicht ausreichenden Radabdeckung vorne, wo Gummilappen von den Kotflügeln zur Stoßstange montiert werden müssen, scharfen Kanten an der Stoßstange, die mit Gummikeder abgedeckt werden müssen, Dreikammerrückleuchten mit Prüfzeichen oder dem Klassiker "Sonnenblenden" und Haltegriffen auf den hinteren Radkästen, erzählen.
Wollt ihr das ?
Bestimmt nicht!
Das war in den 80ern völlig normal und hat sich leider teilweise bis heute gehalten.
Und wenn ihr jetzt mit der originalen Anhängerkupplung kommt, geht der Prüfer erstmal einen Kaffee trinken und findet vor Lachen seinen Kittel nicht mehr.

Das Fazit lautet leider : Leider ist das so, das obwohl überall in unserem Land die gleichen Richtlinien gelten, diese jedoch unterschiedlich ausgelegt werden können.
Es gibt solche und solche Prüfer.
Die einen können nicht, andere wollen nicht.

Ein Vollgutachten ist auch immer etwas anders, als ein normaler TÜV Termin.

Falls man sich mal auf einem Treffen sieht, können wir uns über "Grabenkämpfe" am Lagerfeuer auslassen.
Da hat jeder bestimmt was zu beizutragen, egal ob in den 80ern beim damaligen Prüfmonopolisten "TÜV", oder aktuell beim Dorfschrauber.

Grüße
Frank

Mist, ick glob ick kann nich mehr kurz

(edit sagt gerade: das es heutzutage ja möglich sein sollte, anhand der originalen Rahmennummer, das tatsächliche Baujahr heraus zu bekommen und sich das, so man den Aufwand treiben will und einem das Wert ist in die Papiere eintragen zu lassen. Denn einen 1956er Willys MB gibt es ja nicht wirklich.
Das Netz ist ja voll an Informationen, die fundiert sind)

Roma M38A1 Offline

Gefreiter


Beiträge: 81

11.10.2016 19:47
#8 RE: TÜV Zitat · Antworten

Zitat von BBDE im Beitrag #7

(edit sagt gerade: das es heutzutage ja möglich sein sollte, anhand der originalen Rahmennummer, das tatsächliche Baujahr heraus zu bekommen und sich das, so man den Aufwand treiben will und einem das Wert ist in die Papiere eintragen zu lassen. Denn einen 1956er Willys MB gibt es ja nicht wirklich.
Das Netz ist ja voll an Informationen, die fundiert sind)


Ja den Aufwand würde ich ja gerne betreiben, aber wie weise ich ohne RahmenNr nach, das er eher aus den 50igern ist und nicht wie eingetragen 1972 ?

Und Deine Beiträge sind nicht zu lang, das wären sie wenn sie keinen Inhalt hätten , also ruhig weiter so

LG

Frank

Gruß

Frank

Eigentlich fahr ich lieber als zu schrauben ;-)

Karle Offline

Adi


Beiträge: 12.684

17.10.2016 21:49
#9 RE: TÜV Zitat · Antworten

Gratuliere zum Tüv.


Das mit der Tarnbeleuchtung abklemmen versteh ich net ganz.

Mein netter Herr vom Tüv verlangt von mir immer, was angebaut ist muß auch funktionieren.

ADI@garageoverlord.ch

Sdkfz250 Offline

Korporal


Beiträge: 148

18.10.2016 09:01
#10 RE: TÜV Zitat · Antworten

Hallo,

Das ist mit den Tarnleuchten hat mich zuerst auch geärgert aber ein Blick in die Straßenverkehrsordnung hilft weiter:

§53c Tarnleuchten

(1) Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei und des Katastrophenschutzes dürfen zusätzlich mit den zum Tarnlichtkreis gehörenden Leuchten – Tarnscheinwerfer, Tarnschlussleuchten, Abstandsleuchten und Tarnbremsleuchten – versehen sein.

Das heißt, unsere Jeeps, die als zivile Fahrzeuge zugelassen sind, dürfen sie nicht haben bzw. diese Beleuchtung muss dann abgeklemmt werden. Der böse Tüv-Onkel hat da schon recht. Es gibt hieraus auch einen kleinen Vorteil. Ich kann somit frei gewordene Schalterpositionen für andere Funktionen z.B. Standlicht nutzen.

Wozu allerdings ein Katastrophenschutzfahrzeug Tarnleuchten braucht, erschließt sich mir momentan auch nicht.

Grüße

Michael

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