Hallo mein F91/4 hat ein Zündschloss verpasst bekommen. Der Vorbesitzer hat einiges an der Elektrik gebastelt. kann ich den Wagen wieder in den elektrischen Original Zustand versetzen (Mil.Schaltplan) oder muss ich beim Zündschlüssel bleiben ?
Heutzutage müsste es mit dem Starterknopf wieder gehen.
Es gab Jahre, da muste man auf Zündschlüssel umrüsten. Heute sagt der TÜV, was früher original war, darf auch wieder so sein. Kommt aber immer wieder auf den Prüfer an.
Also vorher fragen. Dem Netten Herrn (oder der Dame) erklären, daß das so original verbaut war.
Bei mir ist auch nur das Originale BW Zündschloss verbaut, im Brief hab ich einen Eintrag ``Diebstalsicherung als loses Zubehör Mitzuführen´´.
__________________________________________________ Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes Typreferent für Ford Capri I beim Ford Club Service
nur mal so als Hinweis, ist auch ein Versicherungsproblem! Wer kein Lenkradschloß hat, sollte dies der Versicherung bei Vertragsabschluß mitteilen!sonste könnte es vielleicht mal.....
Ansonsten muss für den TÜV eigentlich "eine" Diebstahlsicherung verbaut sein. Im Regelfall wird die "Lenkradkette" toleriert. Es gab auch schon Varianten mit einem Haken am Schalthebel und als Gegenstück mit einem Winkel an der Karosse und einem Vorhängeschloss....