es gab in den siebziger Jahre von Audi eine Freigabe für den Einbau von Fremdmotoren. Soweit ich weiß, gab es nur die Auflage von einer maximalen Geschwindigkeit von 100 km/h. Eine PS Beschränkung gab es wohl nicht. Hat Jemand eine solche Freigabe. Oder an wen muß man sich wenden. Gruß, Steros
Nein, es gab bereits seit Mitte der 60er Jahre Herstellerbescheinigungen, wonach die zugelassene Höchstgeschwindigkeit aus der ABE, die je nach Modell (M 4, M 6, M 8 unterschiedlich) eingehalten werden muss. Weiterhin eine Auflage zur Verwendung der vorgeschriebene Reifen 6.00x16. Hingeweisen wurde weiterhin auf einen fach- und sachgerechten technischen Einbau und die Einzelabnahme durch eine TÜV Dienststelle. (Damals war allein der TÜV dazu berechtigt).
Dass es in der Szene andere Bescheinigungen mit anderen oder wenigeren Auflagen gibt, ist offensichtlich der modernen Kopier-, Drucktechnik und ähnlichen illegalen Möglichkeiten geschuldet.
Habe hier ein Schreiben der Volkswagen AG von 78 im Original.
Darin steht
gegen den Einbau von leistungsgesteigerten Motoren in die genannten Fahrzeuge haben wir keine technischen Bedenken. Die Höchstgeschwindigkeit darf 98 km/h nicht übersteigen. Der Einbau muß fachgerecht durchgeführt werden. Wir können keine Ausnahmegenemigung erteilen. die Abnahme nach &19 Abs. 2 der STVO muß über den Tüv erfolgen