Ich kämpfe derzeit um die Zulassung meines Willys MB ('43) ohne unsinnige Beschränkungen im Fahrzeugausweis. Konkret geht es noch um den Tarnscheinwerfer.
Ich brauche dafür aber Beispiele von MBs oder GPWs, welche schon vor längerer Zeit (60er, 70er, ev. auch 80er, danach gings ja dann mit den Zulassungsbeschränkungen los) im Zivilbereich mit Tarnscheinwerfer zugelassen wurden.
Optimal wären Meldungen mit Chassis-Nr. und Zulassungsdatum (auch per PN).
Im Kanton Aargau kannst du den Scheinwerfer abdecken mit einem Canvas (sollte etwas gepolstert sein). Danach gibt es einen Eintrag im Fz-Ausweis Tarnscheinwerfer muss abdedeckt sein.
Zitat von GMC352 im Beitrag #3Im Kanton Aargau kannst du den Scheinwerfer abdecken mit einem Canvas (sollte etwas gepolstert sein). Danach gibt es einen Eintrag im Fz-Ausweis Tarnscheinwerfer muss abdedeckt sein.
Gruss Michael
Die Option habe ich mir als Ausweg auch schon überlegt. Ich habe einen guten Draht zum Amt und kann das sicher als letzte Variante einbringen. Einen Schaumstoff rundherum und dann etwas Canvas drüber.
Habe noch nie Probleme damit gehabt. Das ist im Gesetz verankert. da kommst du nicht herum. Wenn du den bei der MfK dran lässt, bekommst du einen eintrag im Ausweis. Mach ihn weg bei der MfK und du bekommst keinen Eintrag. Und bei einer Kontrolle fällt dieser dann weniger auf, weil der Eintrag fehlt. Aber mach was du willst, aber es kann dir sicher niemand einen Ausweis vorlegen, wo dies erlaubt ist. Ansonsten hätte ich auch gerne eine Kopie von dem Ausweis.
Gruss Hell on wheels
Suche immer originale Ford GPW und Harley Davidson WLA Teile. Bitte keine Repros anbieten. Danke.
Ich habe auch noch nie Probleme mit dem Tarnscheinwerfer gehabt,auf der Internetseite von der MFK beschreiben sie ja den Zustand von einem Veteran,er muss im Original Zustand sein wie er damals ab Band gelaufen ist und da gehört der Tarnscheinwerfer drauf,das sind immer meine Aussagen an die Brüder,ich habe immer Probleme mit Schaufel an der Seite und Kanister aber da gehe ich keinen Schritt zurück.Ich habe schon Emails geschrieben bis zur Verwaltung und habe mich darüber beschwert mit Erfolg.
Es sind alle Vorstehende, kantige Teile zu demontieren. Egal ob ab Band oder nicht. Mein Blazer hat auch original einen Brushguard montiert, muss aber weg, weil zu grosse Abstände zwischen den Stäbe und dem Kühlergrill (grösser 7cm), und "scharfe Kanten". Habe alles mögliche versucht. Ohne Erfolg.
Suche immer originale Ford GPW und Harley Davidson WLA Teile. Bitte keine Repros anbieten. Danke.
Zitat von Bohnebluescht12 im Beitrag #7ich habe immer Probleme mit Schaufel an der Seite und Kanister aber da gehe ich keinen Schritt zurück
Wegen des Werkzeugs hat man mir schon zugesagt, dass der Eintrag gelöscht werde. Meine Argumentation war, dass es sich eben nicht um ein Fahrzeugteil handelt, sondern um Ladung. Für diese bestehen zwar fixe Zurrpunkte, dennoch ist es reine Zuladung, wie auch der Kanister (der bei mir nie in Frage stand, der aber auch nicht sicherheitsrelevant sein kann, da er ja hinten befestigt ist). Ladung muss einfach sicher verstaut werden und das ist das Werkzeug ja, da die Schneiden in Führungen stecken und das Werkzeug selbst in Fahrtrichtung hinter dem Kotflügel versteckt ist.
Ich habe ein Kollege der hat ein Chrysler von 1930 der hat nur ein Schlusslicht hinten links Original der hat ihn im Aargau so vorgeführt es war ein Fahrzeug das die Schweizerarmee im Krieg requiriert hat,mann muss sich nicht alles gefallen lassen,auch die Typen wissen nicht alle Nischen in Strassengesetz. In Münchenstein wo ich vorführe bin ich 3 mal periodisch aufgeboten worden mit dem Jeep war immer alles gut ,bis letztes Jahr musste ich Kottschutzlappen hinten anbringen, nach langem hin und her, machte ich es halt, in bestehende Löcher,als ich den Stempel im Ausweis hatte und ich ihn in der Hand hatte, sagte ich dem sogenannten Experten,heute Abend ist das alles wieder weg.
Der Eintrag bezüglich den Werkzeugen ist weg, da hatten sie ein Einsehen. Dies scheint zudem nach Abklärung mit den SVAs der angrenzenden Kantone koordiniert worden zu sein.
Bezüglich des Tarnscheinwerfers geht es noch weiter... da wäre ich also für weitere Beispiele aus CH dankbar, bei denen eben kein Eintrag erfolgte.
Gibt es diese Einträge wegen der Tarnscheinwerfer eigentlich auch bei anderen Fahrzeugen? Fahren ja genug mit den Dingern rum, seien es nun Haflinger, Pinzgauer, Saurer, GMC etc.