Servus, so einfach glaube ich, wird das nicht werden, denn es handelt sich hier um Munitionsteile und die Vorschrift sagt das, das aneignen von Munition und Munitionsteile STRAFBAR ist. Oder werden Panzer-besatzungen vor dem Schießen mit dem Leo nicht belehrt ?. Denn so eine Hülse kann man nicht einfach in die Hosentasche stecken, außerdem sind die Hülsen leicht zählbar. gruß heinz
Ergänzend kommt noch dazu, dass sie zu 100% rücklieferungspflichtig sind! Eine Aussonderung, z.B. zu Zwecken der "Herstellung" (lies: Umarbeitung zu) von Abschiedsgeschenken oder Deko-Artikeln erfolgt nur in der entsprechenden "ortsfesten logistischen Einrichtung" (OLE), also im MunDp. Natürlich unterliegen die Hülsen einem Verschleiß und konnten nach der x-ten Wiederbefüllung der Verwertung zugeführt werden. Einen Materialwert hatten sie dennoch.
Ferner bitte ich zu beachten, dass das, was wir hier diskutieren, ausschließlich für die alten Munitionssorten 105mm, 90mm und kleiner Gültigkeit hat. Beim Leopard II bleibt von der Nitro-Zellulose-Hülse nach dem Abschuss ja nur noch der kleine Hülsenstummel aus Stahl übrig, der hier wohl nicht gemeint war.
Leopard 1 (bzw. M48) mit 105mm Rohren hat die Bw jedoch nicht mehr im Bestand und damit dürften auch die großen Messinghülsen der Vergangenheit angehören.
darauf ist nicht so einfach zu antworten. Vergessen wir bitte nicht, dass so eine Hülse mit ihren 61,5 cm Höhe ja nicht gerade handlich ist. Der zivile Nutzwert geht stark gegen null, außer "Ersatz-Schirmständer" fällt mir schon nichts mehr ein.
Aber in der Bucht gibt es immer wieder solche Angebote. Der Preis hängt wohl auch stark vom Grad der "künstlerischen Verfremdung" ab. Je nachdem, ob mit Gravur(en), aufgesetzten Wappen o.ä., Politur/Klarlack usw. werden da schnell mal über 100,- € gefordert.
Zitat von mungaist im Beitrag #3Dem kann ich nur zustimmen, Heinzi!
Ergänzend kommt noch dazu, dass sie zu 100% rücklieferungspflichtig sind! Eine Aussonderung, z.B. zu Zwecken der "Herstellung" (lies: Umarbeitung zu) von Abschiedsgeschenken oder Deko-Artikeln erfolgt nur in der entsprechenden "ortsfesten logistischen Einrichtung" (OLE), also im MunDp. Natürlich unterliegen die Hülsen einem Verschleiß und konnten nach der x-ten Wiederbefüllung der Verwertung zugeführt werden. Einen Materialwert hatten sie dennoch.
Ferner bitte ich zu beachten, dass das, was wir hier diskutieren, ausschließlich für die alten Munitionssorten 105mm, 90mm und kleiner Gültigkeit hat. Beim Leopard II bleibt von der Nitro-Zellulose-Hülse nach dem Abschuss ja nur noch der kleine Hülsenstummel aus Stahl übrig, der hier wohl nicht gemeint war.
Leopard 1 (bzw. M48) mit 105mm Rohren hat die Bw jedoch nicht mehr im Bestand und damit dürften auch die großen Messinghülsen der Vergangenheit angehören.
Gruß, Wolf
Wolf......
richtig und ich suche welche für den LEO1 am besten gebohrt zwecks Demil. Alles andere ist bekannt.