ist schon einige Zeit her, aber manchmal fehlt die Zeit alles bis zum bitteren Ende zu verfolgen..
Um was geht es?
Wir alle wissen mehr oder weniger, das hier und da Fabrik- und oder Fahrgestellschild irrtümlich am falschen Wagen montiert werden. Kann im Eifer des Gefechts erfolgen, wenn man eine Vielzahl von Kfz zu versorgen hat. Anlässlich einer Verkaufsanzeige in einem uns bekannten Anzeigenportal wurde ein Munga 4 angeboten. Sicherlich nichts besonderes, aber irgendwie hatte der Käufer ein ungutes Gefühl, nach dem er das Kfz abgeholt hatte. Er suchte die richtigen Kontakte ...und es wurde ihm geholfen.
Der Munga 4 hatte Papiere von einem Munga 8 und Fabrik- und Fahrgestellschild waren "umgeschlagen". Nicht nur aufgrund der Daten auf dem Motorseitenblech, sondern auch aufgrund anderer Indizien und Markierungen konnte unzweifelhaft festgestellt werden, dass das verkaufte Kfz nicht den Papieren entsprach.
In dem Gerichtsverfahren wurde neben der Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung des Kaufpreises auch die weiteren umfangreichen Ausgaben dem Verkäufer aufgebürdet. Natürlich hatte er auch die Anwalts- und Gerichtsgebühren zu erstatten.
Soweit das zivilrechtliche Verfahren. Ich denke, die Staatsanwaltschaft wird vermutlich wegen Urkundenfälschung und Betrug tätig geworden sein.
Wenige Tage später wurde der Wagen - nunmehr ohne jegliche Papiere und detaillierte Mängel- erneut zum Verkauf angeboten....
Der Käufer fand übrigens -fast vor Ort- ein wesentlich besseres Fahrzeug mit ordentlichen, nein mit richtigen + korrekten Papieren und war zufrieden.
Fazit: wer ohne jegliche Sach- und Fachkennntis einen Oldtimer erwirbt, ist schlecht beraten. Leider ist dies kein Einzelfall!!
Auch im Kreis der Munga-Fahrer gibt es Halter, die derartige Fahrzeuge anbieten und dies als Kavaliersdelikt ansehen... Es müssen nicht die von uns vermuteten "Fähnchenhändler" an der Ecke sein....
Allein in 2015 sind mir 4 Fahrzeuge mit ähnlichen Auffälligkeiten "über den Weg" gelaufen......
zur Erinnerung und aus aktuellem Anlass mal wieder "hervorgeholt"
Es wiederholt sich alles in der Szene und scheint sich immer mehr zu verbreiten .....
Welchen Wert eine Einzelabnahme oder gar ein Wertgutachten hat, muss jeder für sich entscheiden.
Wie blind müssen eigentlich Prüfer sein, die ein Fabrikschild mit Kreuzschlitzschrauben erkennen, Länge, Breite, Höhe, Gewicht oder Anzahl der Sitzplätze ignorieren?
Bisher bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass im Rahmen einer etwaigen Einzelabnahme (Vollgutachten gem § 21 StVZO), bei der Prüfung für ein H-Kennzeichen oder bei der Wertermittlung, letztlich aber auch bei jeder Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs dem anerkannten Sachverständigen derartige Selbstverständlichkeiten auffallen müssten.
Ich gehe davon aus, dass gerade bei Oldtimern mehrfach hingesehen und genaustes identifiziert wird... oder doch nicht?