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Dieses Thema hat 24 Antworten
und wurde 1.299 mal aufgerufen
 Munga
Feldiwpt Offline

Adjudant


Beiträge: 254

27.05.2015 09:51
§21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Hallo zusammen...
wollte mal kurz einen Leidensbericht geben. Ich habe die Tage eine §21 Vollabnahme vor der Brust...
Also wollte ich mir ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zum Tüv besorgen. Leider haben sich die
Regeln diesbezüglich ja geändert - aber eine Fahrt zum Tüv ist möglich. Bei diesem Versuch stoß ich auf einige
Probleme - die wollen tatsächlich einen KFZ Schein / Brief vorgelegt bekommen, damit man das Kennzeichen
überhaupt erstmal beantragen kann . Warum möchte ich eine Vollabnahme machen ? Genau - weil der Breif / Schein nicht da ist !!!!!
Laut der netten Dame ist das halt Pech - ich solle versuchen den Prüfer zum Auto zu bestellen -
genau das ist das zweite Problem sagte ich - Vollabnahmen werden nur direkt beim Tüv
(im Osten bei der Dekra) gemacht werden - dafür kommt offiziell keiner raus ... Tja wäre mein Problem.
Damit war das für die nette Dame erledigt ...
Ergebnis : ich werde mir dann einen Anhänger besorgen ... und kann die Fahrt zum Tüv leider nicht als Probefahrt nutzen...

Das macht langsam echt keinen Spaß mehr...

Don Lorenzo Offline

Gefreiter


Beiträge: 103

27.05.2015 11:46
#2 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Es würde mich nicht wundern wenn Du dann beim Tüv erfährst daß sie sich weigern, das Fahrzeug zu prüfen. Begründung: das Tüv-Gelände ist kein Privatgrundstück sondern öffentlicher Verkehrsraum, und da dürfen Fahrzeuge nur bewegt werden wenn sie zugelassen und haftpflichtversichert sind. Völlig hirnverbrannt, aber leider schon selber erlebt...
Halte und doch bitte mal auf dem laufenden.

Karle Offline

Adi


Beiträge: 12.709

27.05.2015 11:55
#3 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Genau so ist es.

Ohne Versicherung keine Fahrt auf dem Tüvgelände.

Blödsinn, ist aber leider so.

Also vorher beim TÜV anrufen und abklären.

Sonst kann es dir passieren, daß du dein Wägelchen net mal abladen darfst.

Habs auch schon erlebt. Der Prüfer hat sich dann aber erbarmt und kurz abgesperrt.

ADI@garageoverlord.ch

Feldiwpt Offline

Adjudant


Beiträge: 254

27.05.2015 12:02
#4 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

...wie schon geahnt - möchte dazu niemand eine verbindliche Aussage treffen...
also hinfahren und hoffen !

Don Lorenzo Offline

Gefreiter


Beiträge: 103

27.05.2015 12:06
#5 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Frage auf der Zulassungsstelle doch mal nach wie es aussieht wenn Du zwar nicht mehr den originalen Brief hast bzw. der mal verlorengegangen ist, aber Du noch eine alte zerknitterte Kopie in der Schublade hast.
Und wenn die damit einverstanden sind, schreib mir mal 'ne Nachricht... das ist dann nix für öffentlich

Feldiwpt Offline

Adjudant


Beiträge: 254

27.05.2015 12:39
#6 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Nur Original - und man muss unterschreiben das alles zusammen passt...

Don Lorenzo Offline

Gefreiter


Beiträge: 103

27.05.2015 12:41
#7 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Schiet... dann wird das so nix...

Mister Munga Offline

** General


Beiträge: 4.519

27.05.2015 14:08
#8 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

meines Wissens geht das nur noch mit rotem (Händler) Kennzeichen.

Alle anderen Varianten scheinen rechtlich nicht zulässig zu sein, wenn keine (gültigen) Papiere mehr vorhanden sind. Das schließt nicht aus, dass hier und da anders verfahren wird.

Feldiwpt Offline

Adjudant


Beiträge: 254

27.05.2015 14:26
#9 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

...und das Rote Kennzeichen ist noch etwas schwerer zu bekommen...
Also am besten Munga inne Presse...

Don Lorenzo Offline

Gefreiter


Beiträge: 103

27.05.2015 15:02
#10 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Nee, das wollen die in Berlin doch... dann am besten noch nen netten Neuwagen kaufen und unsere Wirtschaft subventionieren

HOERMEN Offline

Oberst


Beiträge: 1.113

27.05.2015 18:36
#11 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Das Ganze war ``drüben´´ auch schon mal Thema.

Fakt ist, die Prüfstellen haben eigene Rote Schilder für eben diesen Zweck (Fahrzeuge ohne Zulassung mit dem Anhänger zur Prüfstelle).

Nur wissen das die wenigsten und der TÜV gibt sich da auch etwas ``Mädchenhaft´´ was die Schilder betrifft.

Also erstmal bei der Prüfstelle deiner Wahl nachfragen.

__________________________________________________
Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes
Typreferent für Ford Capri I beim Ford Club Service

MungaSeba Offline

** General


Beiträge: 4.605

27.05.2015 19:11
#12 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Alternativ empfiehlt sich Tüv (und ggf. H) in einer Werkstatt zu machen bei der jemand vom Tüv direkt kommt.
Dann sollte das mit den roten Schildern wohl auch machbar sein...

Gruß
Seba

Feldiwpt Offline

Adjudant


Beiträge: 254

27.05.2015 22:41
#13 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Leider darf laut Tüv ne Vollabnahme nur in der Hauptstelle - nichtmal im Stützpunkt gemacht werden !!

Don Lorenzo Offline

Gefreiter


Beiträge: 103

27.05.2015 22:52
#14 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Beschützende Werkstätten, ich sach dir das...

Mister Munga Offline

** General


Beiträge: 4.519

28.05.2015 07:03
#15 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

[/b]

Zitat
Leider darf laut Tüv ne Vollabnahme nur in der Hauptstelle - nichtmal im Stützpunkt gemacht werden !!




So ist es.....

Feldiwpt Offline

Adjudant


Beiträge: 254

29.05.2015 09:40
#16 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Kleiner Lichtblick...
habe mir vorab für die Anmeldung eine Versicherungsbestätigung zusenden lassen.
Auf der Bestätigung steht drauf :
"...der Versicherungsschutz gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Fahrt
im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren steht (z.B. Fahrt zur Durchführung einer Hauptuntersuchung)...)"

Ich werde mein Glück einfach mal versuchen...

Feldiwpt Offline

Adjudant


Beiträge: 254

31.05.2015 21:36
#17 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Soooo hat alles geklappt... Bis auf die Tarnlichter war alles gut - abmontiert und alle sind glücklich...
Endlich

MungaSeba Offline

** General


Beiträge: 4.605

31.05.2015 21:57
#18 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Na dann Glückwunsch!


Zeig uns doch mal ein Bild von deinem fertigen Munga!
Würde mich sehr interessieren.

Gruß
Seba

Feldiwpt Offline

Adjudant


Beiträge: 254

01.06.2015 06:38
#19 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

...mach ich - kann aber ein paar Tage dauern...war ja ein Schnellprojekt :-)

Küchenbulle Offline

Major


Beiträge: 877

02.06.2015 12:48
#20 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Zitat von Feldiwpt im Beitrag #17
Soooo hat alles geklappt... Bis auf die Tarnlichter war alles gut - abmontiert und alle sind glücklich...
Endlich


Gratuliere


aber WIESO Tarnlichter ab ???

er soll doch auf H-Nummer angemeldet werden und bei Historisch gehört dies dazu

versuch noch einen Nachtrag zubekommen, der mit in Schein und Brief eingetragen wird


- Tarnbeleuchtung und Sondersignalanlage dürfen im offentlichem Strassenverkehr nicht genutzt werden -

so steht es bei mir drinn

Mister Munga Offline

** General


Beiträge: 4.519

02.06.2015 15:30
#21 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Zitat von Küchenbulle im Beitrag #20
[quote=Feldiwpt|p56452]

- Tarnbeleuchtung und Sondersignalanlage dürfen im offentlichem Strassenverkehr nicht genutzt werden -

so steht es bei mir drinn




Na ja,..... Bayern, halt auf dem Land...könnte bei uns im Sauerland vielleicht auch klappen oder im bergischen Ländle ....

Sag Holger...
"Hast`e" den Wagen auf der Insel abgestellt und TÜV`ler übern See geholt

Sinngemäß.....Beleuchtungseinrichtungen, die am Fahrzeug montiert sind, müssen zugelassen und funktionsfähig sein...

Versuch mag es auch in NRW wert sein.....

Feldiwpt Offline

Adjudant


Beiträge: 254

02.06.2015 16:50
#22 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

...es steht drin : "Fahrzeug Entmilitarisiert - Tarnlicht demontiert" ...

HOERMEN Offline

Oberst


Beiträge: 1.113

02.06.2015 17:47
#23 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Bei mir steht:

``Lampen und Leuchten Original´´

``Elektrische Anlage Original´´

Da sind die RKL und Tarnleuchten zwar nicht Explizit eingetragen, aber es steht auch nirgends was von ohne.........

Mein Prüfer ist immer ganz hin und weg wenn er den Munga sieht.


Evtl. sollte man mal über einen Sammeltüv nachdenken......

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Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes
Typreferent für Ford Capri I beim Ford Club Service

Mister Munga Offline

** General


Beiträge: 4.519

03.06.2015 09:07
#24 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

eigentlich ist die Rechtslage in D klar und eindeutig, die erteilte ABE (für BW Fahrzeuge) gilt nur für den militärischen Bereich ohne wenn und aber

und bei der Zulassung im zivilen Bereich ......... gibt es Herstellerauflagen!!

Nur als simples Beispiel: <sorry Hoermen....ist nur ein Beispiel>
(Elektrische Anlage original ...klar für die im Zivilleben gültige ABE..die militärische darf er eh nicht beruteilen..., das "Gutgemeinte" kehrt sich ins Gegenteil)

deshalb...

ich denke, wir sollten das keinesfalls hier öffentlich vertiefen. Jeder sollte froh sein, einen für ihn "vertretbaren Eintrag" zu haben.....

Auch wenn der amtliche Sachverständige einen Fehler macht, müsste eigentlich jeder "normal Sterbliche" auch wissen, dass beispielhaft eine Tonfolgeanlage an einem Privatfahrzeug wenig zu suchen hat.
Formal rechtlich kann niemand etwas damit anangen.....

Dass die Praxis anders aussieht, wissen wir alle......

Schaut man im Detail in Zulassungspapiere der letzten 40 Jahre zur Thematik der Auflagen oder Besonderheiten..........ich sage nur
Türketten, umklappbare Windschutzscheibe, Stoffverdeck, ..


Wer seltsame amtliche Auflagen hat und Hilfe benötigt, darf sich gerne mal nicht öffentlich melden

molitor Offline

Soldat


Beiträge: 10

03.06.2015 20:33
#25 RE: §21 Vollabnahme mit Kurzzeitkennzeichen Zitat · Antworten

Wie unterschiedlich Pruefer doch drauf sind... Ich hatte einmal den Fall, dass der Pruefer wirklich alles geprueft hat - auch den Tarnlichtkreis. Ein defektes Leuchtmittel in einem der vorderen Tarnscheinwerfer war dann das einzige, was er an dem kompletten Wagen zu beanstanden hatte...

Ich bin mir bis heute nicht sicher ob er das wirklich ernst meinte, wiederholte aber immer wieder, dass alles verbaute auch funktionieren muesse



Die anderen fuenf bis sechs Pruefer, die den Wagen sonst ueber die Jahre abwechselnd geprueft haben, widmenten dem Tarnlichtkreis keinerlei Aufmerksamkeit...

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