Hallo zusammen... wollte mal kurz einen Leidensbericht geben. Ich habe die Tage eine §21 Vollabnahme vor der Brust... Also wollte ich mir ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zum Tüv besorgen. Leider haben sich die Regeln diesbezüglich ja geändert - aber eine Fahrt zum Tüv ist möglich. Bei diesem Versuch stoß ich auf einige Probleme - die wollen tatsächlich einen KFZ Schein / Brief vorgelegt bekommen, damit man das Kennzeichen überhaupt erstmal beantragen kann . Warum möchte ich eine Vollabnahme machen ? Genau - weil der Breif / Schein nicht da ist !!!!! Laut der netten Dame ist das halt Pech - ich solle versuchen den Prüfer zum Auto zu bestellen - genau das ist das zweite Problem sagte ich - Vollabnahmen werden nur direkt beim Tüv (im Osten bei der Dekra) gemacht werden - dafür kommt offiziell keiner raus ... Tja wäre mein Problem. Damit war das für die nette Dame erledigt ... Ergebnis : ich werde mir dann einen Anhänger besorgen ... und kann die Fahrt zum Tüv leider nicht als Probefahrt nutzen...
Es würde mich nicht wundern wenn Du dann beim Tüv erfährst daß sie sich weigern, das Fahrzeug zu prüfen. Begründung: das Tüv-Gelände ist kein Privatgrundstück sondern öffentlicher Verkehrsraum, und da dürfen Fahrzeuge nur bewegt werden wenn sie zugelassen und haftpflichtversichert sind. Völlig hirnverbrannt, aber leider schon selber erlebt... Halte und doch bitte mal auf dem laufenden.
Frage auf der Zulassungsstelle doch mal nach wie es aussieht wenn Du zwar nicht mehr den originalen Brief hast bzw. der mal verlorengegangen ist, aber Du noch eine alte zerknitterte Kopie in der Schublade hast. Und wenn die damit einverstanden sind, schreib mir mal 'ne Nachricht... das ist dann nix für öffentlich
meines Wissens geht das nur noch mit rotem (Händler) Kennzeichen.
Alle anderen Varianten scheinen rechtlich nicht zulässig zu sein, wenn keine (gültigen) Papiere mehr vorhanden sind. Das schließt nicht aus, dass hier und da anders verfahren wird.
Fakt ist, die Prüfstellen haben eigene Rote Schilder für eben diesen Zweck (Fahrzeuge ohne Zulassung mit dem Anhänger zur Prüfstelle).
Nur wissen das die wenigsten und der TÜV gibt sich da auch etwas ``Mädchenhaft´´ was die Schilder betrifft.
Also erstmal bei der Prüfstelle deiner Wahl nachfragen.
__________________________________________________ Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes Typreferent für Ford Capri I beim Ford Club Service
Alternativ empfiehlt sich Tüv (und ggf. H) in einer Werkstatt zu machen bei der jemand vom Tüv direkt kommt. Dann sollte das mit den roten Schildern wohl auch machbar sein...
Kleiner Lichtblick... habe mir vorab für die Anmeldung eine Versicherungsbestätigung zusenden lassen. Auf der Bestätigung steht drauf : "...der Versicherungsschutz gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren steht (z.B. Fahrt zur Durchführung einer Hauptuntersuchung)...)"
Da sind die RKL und Tarnleuchten zwar nicht Explizit eingetragen, aber es steht auch nirgends was von ohne.........
Mein Prüfer ist immer ganz hin und weg wenn er den Munga sieht.
Evtl. sollte man mal über einen Sammeltüv nachdenken......
__________________________________________________ Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes Typreferent für Ford Capri I beim Ford Club Service
eigentlich ist die Rechtslage in D klar und eindeutig, die erteilte ABE (für BW Fahrzeuge) gilt nur für den militärischen Bereich ohne wenn und aber
und bei der Zulassung im zivilen Bereich ......... gibt es Herstellerauflagen!!
Nur als simples Beispiel: <sorry Hoermen....ist nur ein Beispiel> (Elektrische Anlage original ...klar für die im Zivilleben gültige ABE..die militärische darf er eh nicht beruteilen..., das "Gutgemeinte" kehrt sich ins Gegenteil)
deshalb...
ich denke, wir sollten das keinesfalls hier öffentlich vertiefen. Jeder sollte froh sein, einen für ihn "vertretbaren Eintrag" zu haben.....
Auch wenn der amtliche Sachverständige einen Fehler macht, müsste eigentlich jeder "normal Sterbliche" auch wissen, dass beispielhaft eine Tonfolgeanlage an einem Privatfahrzeug wenig zu suchen hat. Formal rechtlich kann niemand etwas damit anangen.....
Dass die Praxis anders aussieht, wissen wir alle......
Schaut man im Detail in Zulassungspapiere der letzten 40 Jahre zur Thematik der Auflagen oder Besonderheiten..........ich sage nur Türketten, umklappbare Windschutzscheibe, Stoffverdeck, ..
Wer seltsame amtliche Auflagen hat und Hilfe benötigt, darf sich gerne mal nicht öffentlich melden
Wie unterschiedlich Pruefer doch drauf sind... Ich hatte einmal den Fall, dass der Pruefer wirklich alles geprueft hat - auch den Tarnlichtkreis. Ein defektes Leuchtmittel in einem der vorderen Tarnscheinwerfer war dann das einzige, was er an dem kompletten Wagen zu beanstanden hatte...
Ich bin mir bis heute nicht sicher ob er das wirklich ernst meinte, wiederholte aber immer wieder, dass alles verbaute auch funktionieren muesse
Die anderen fuenf bis sechs Pruefer, die den Wagen sonst ueber die Jahre abwechselnd geprueft haben, widmenten dem Tarnlichtkreis keinerlei Aufmerksamkeit...