Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 17 Antworten
und wurde 1.045 mal aufgerufen
 Munga
Mister Munga Offline

** General


Beiträge: 4.519

16.04.2015 14:06
Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

ich hatte in der Vergangenheit sporadisch auf die geänderten Vorschriften zum 1. April 2015 nach der neuen EU-Richtlinie im Zusammenhang mit der Wiederzulassung von älteren Fahrzeugen, also so genannte Oldtimer, hingewiesen, ich glaube zuletzt am 1. April.

Da mich nun wiederholt Anfragen zu diesen Thema erreichen und ich bitte verständlicherweise nicht auf jede Anfrage individuell reagieren kann, einige grundsätzliche Hinweise mit der Bitte, um Beachtung:
Weitere Anfragen kann ich zu diesem Thema aus Zeitgründen nicht beantworten. Es sprengt meine Möglichkeiten und ich bin ja schon im Einsatz....
Wegen der außerordentlich interessanten Materie habe ich gestern bereits auf der Messe Essen den ersten Fachvortrag zu diesem Thema beim DKW MUNGA Geländewagen gehalten.
Die Teilnehmerzahl hat mich allerdings überrascht.

Um was geht es:
Abnahmen nach der neuen EU-Richtlinie für den europäischen Raum sind nur noch dann möglich, wenn zusätzlich zu dem amtlichen Sachverständigengutachten (wie bisher TÜV, DEKRA usw.) ein weiterer Sachverständiger aus der Markenhistorie den historischen Fahrzeugwert, eine authentische Restaurierung mit annähernd originalen Teilen ordnungsgemäß bescheinigt. Hierzu bedarf es eines speziellen Einzelgutachtens von ernannten Historikern der Vier-Ringe, beim MUNGA von einem besonders geprüften Bediensteten, der auch Bundesbeamter sein muss. Es ist ja eine neue hoheitliche Aufgabe.

Ich hatte schon in einigen Threads darauf hingewiesen, dass ich geschult und eingesetzt bin und auch einen Beamtenstatus besitze. Auch hatte ich mitgeteilt, dass ich nicht permanent zur Verfügung stehe, sondern bereits für 2015 eine Route mit Abnahmemodalitäten festgelegt ist.
Mein Weg führt 2015 über den Großraum Stuttgart, München, dann nach Italien. Österreich ist ja dieses Jahr noch von der neuen Vorschrift ausgenommen. Dann wollte ich eigentlich weiter nach Australien, hat sich aber durch den Besuch des Munga-Freundes aus diesem Kontingent erledigt (siehe Thread Hilfe in München), da er diese Woche in München geschult wird und die Abnahme für den Ostbereich erhält. Ich denke, er wird es schaffen und ganz so viele Munga gibt es nicht in Australien + es kommt auch erst zum Zuge, wenn die EU-Mitglied werden....

Für 2016 hatte ich - glaube ich zumindest - für den norddeutschen Raum eine Abnahmephase in Aussicht gestellt. Hier stehen bereits einige Kandidaten auf der Matte und scharren.... .
Hatte ich nicht für Wuppertal wegen der Gefährlichkeit der dortigen Verhältnisse (Schwebebahn und so) Ängste angemeldet???

Jeder kann aber schon einmal selber schauen, ob seine Fahrgestellschilder und seine Ziffernmarkierungen im linken vorderen Seitenteil (bitte lesbar freilegen) mit den Briefunterlagen kompatibel sind. Auch sollte der Typ zum Auto passen, nicht das mir wieder einer versucht einen 4er Brief als Munga 8 anzudrehen. Das kann man vielleicht beim TÜV erreichen, nicht bei mir.....Freunde, ich .....merke das…

Ob die Nummer der Motorhaube, des Scheibenrahmens, der doppelten Karossennummern entsprechen müssen, überlege ich mir noch einmal...auch die Problematik der nachgebauten hinteren Quertraverse des Rahmens ohne Rahmennummer macht mir noch ordentlich Bauchweh....Ich kann nun auch nichts dazu, dass ich alle Zahlen habe und kenne .....

Eine Auflistung der Typen findet man auf der Homepage der IG, die möglichen Fahrgestellnummern mit dem Ziffernkreis und Typ sowie der ABE in der MIG Info No. 2/1999 sowie auch auf der dvd der MUNGA-IG.
Wer noch kurzfristig eine Bescheinigung benötigt, kann vielleicht die Kameraden auf der Techno Classic bis Sonntag anbetteln....
Ob da auch Beamte sind, keine Ahnung, schlafende Personen mit Ärmelschonern sind mir jedenfalls auf Anhieb nicht aufgefallen......

Ach so, wegen der Kosten...da schaue ich mal, wie lange das so dauert...bei einem Kandidaten muss die Karosse wieder runter, weil da noch eine Schraube auf dem Federträger festklebt....

Freunde, das ist richtig Arbeit und Aufwand..dagegen ist der TÜV und die Gebühr Spielerei....Schließlich musste ich mir auch noch einen Abnahmewagen zulegen....





sz_strauss_maerker.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

Karle Offline

Adi


Beiträge: 12.709

17.04.2015 09:05
#2 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

Also wenn der LKW nach Süden rollt bitte den Tankauflieger mit Rotwein füllen.


Ich mag das Bier aus dem "Pott" nicht.

ADI@garageoverlord.ch

heinzi Offline

Oberstleutnand


Beiträge: 1.037

17.04.2015 09:19
#3 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

Servus,
also mit dem Rotwein bin ich auch EINVERSTANDEN:
gruß Heinz
Ps.: aber BITTE HALBTROCKEN.

pipi Offline

** General


Beiträge: 5.277

17.04.2015 09:31
#4 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

Aber Karle, da leidet die Stimme immer so^^

__________________________________
Feil Dir keinen ab, lerne Drehen und Fräsen!
Über 7 Millionen Österreicher können nicht richtig Drehen und Fräsen.

"dats ned bandan nemts ahn droht"

Karle Offline

Adi


Beiträge: 12.709

17.04.2015 18:35
#5 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

Zitat von pipi im Beitrag #4
Aber Karle, da leidet die Stimme immer so^^



Oh.

Stimmt.

Da war doch was.

ADI@garageoverlord.ch

MungaSeba Offline

** General


Beiträge: 4.605

17.04.2015 21:11
#6 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

Zitat von Karle im Beitrag #2
Also wenn der LKW nach Süden rollt bitte den Tankauflieger mit Rotwein füllen.


Ich mag das Bier aus dem "Pott" nicht.


Da geht der "Wein Vorrat" aus Nordwürttemberg wohl langsam zu neige

Gruß
Seba

munga1957 Offline

Oberleutnand


Beiträge: 691

17.04.2015 21:54
#7 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

man lernt jeden Tag dazu, Rotwein aus dem Pott und dann noch per Tankzug in den Süden.

@Karle, bei Dir alles klar, keine gefährlichen Dämpfe oder Flüssigkeiten zu Dir genommen?

Mir wär ein Tankzug von diesem hier aus dem Pott lieber.



Grüße
Fitzel

Mister Munga Offline

** General


Beiträge: 4.519

18.04.2015 09:19
#8 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

wie könnt ihr Wein aus dem Pott verlagen?


Hier gab es Schlegel Bier, mehr als ein Jahrhundert,
den Dreiklang aus dem Pott....Kohle, STahl und Bier...

hier gibt es Fiege Bier ...immer noch ....udn Dortmund war mal die Bierstadt schlechthin mit mehr als 20 (?) Brauereien....

Rotwein haben wir vermutlich nur in der Kirche...

Ihr habt ja Wünsche.,....
habt ihr irgendwie so ein Problemchen mit dem Alkohol???

Ich habe im Betrieb einen Kollegen, der nennt sich Suchtbeauftragter, hat am STandort meines Wissens wenig zu tun..


Darf ich euch den mal schicken....ohne Stoff wohlgemerkt...

Karle Offline

Adi


Beiträge: 12.709

18.04.2015 09:51
#9 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

Ich wollte keinen Rotwein aus dem Pott, sonder nur kein Bier aus dem Pott.


Rotwein kann unterwegs geladen werden.
Richtung Süden kommt man doch an den Weinbergen vorbei.

ADI@garageoverlord.ch

Mister Munga Offline

** General


Beiträge: 4.519

18.04.2015 12:30
#10 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

jetzt endlich erklärt sich der Pritschenzustand.....Wirkungen des Rotweins

HOERMEN Offline

Oberst


Beiträge: 1.113

18.04.2015 12:43
#11 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

Zitat von Mister Munga im Beitrag #8


Ihr habt ja Wünsche.,....
habt ihr irgendwie so ein Problemchen mit dem Alkohol???





MIT Allokkokol, äähm Allollo, nee Alkohol haben wir keine Probleme !

Höchstens ohne ............



Und ich Persönlich lege mein ganzes Geld jetzt in Vodka an !
Keine Bank der Welt gibt mir 40% für mein Erspartes !!!!

__________________________________________________
Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes
Typreferent für Ford Capri I beim Ford Club Service

heinzi Offline

Oberstleutnand


Beiträge: 1.037

18.04.2015 13:03
#12 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

Servus,
und nun zurück zum Thema.
ich hab gerade in meiner Einzelgenehmigung (Österreichische Ausführung) geblättert und da steht auf Seite 3 nur die Fahrgestellnummer und die Motornummer mit dem Jahr 1961 drin.
ich hab keine Wannen/Motorhaube/Fensterrahmen nummer gefunden bzw. ist nicht Vermerk oder schriftlich hinterlegt.
Ein Datenblatt von der MungaIg hab ich nicht. Wie komm ich jetzt an die Daten von der Wanne/ Motorhaube/ Fensterrahmen bzw. wo sind die Nummern auf den Bauteilen eingeschlagen. Die Wannennr. weiß ich vorne links oben an der Seitenwand wo die Haube aufliegt.
gruß Heinz

Mister Munga Offline

** General


Beiträge: 4.519

18.04.2015 13:04
#13 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

Herrschaften...ich dachte ein Forum für den MUNGA...ihr sprecht ja nur noch über mehr oder minder hochprozentige Flüssigstoffe...über Sprit.....


Schlegel.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

heinzi Offline

Oberstleutnand


Beiträge: 1.037

18.04.2015 13:12
#14 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

Ohne Mampf kein Kampf und ohne Sprit kannste nicht Gas geben. Also immer rein mit dem edlen Saft nicht das unser Motor wegen Spritmangel liegen bleibt.
gruß heinz
Ps.: Wein auf Bier das rat ich Dir Bier auf Wein das laß sein.

Mister Munga Offline

** General


Beiträge: 4.519

19.04.2015 12:48
#15 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

wegen eurer ständigen Nachfrage nach hochprozentigen Flüssigkeiten werde ich wieder eine Serie auflegen.

Märker Schnaps.JPG - Bild entfernt (keine Rechte)


Ich denke, allein hier im Forum wird es großen Absatz und Gewinne geben...

Karle Offline

Adi


Beiträge: 12.709

20.04.2015 09:44
#16 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

So.

Damit hier kein Unheil aufkommt.


Die Sache mit der Oldiabnahme zum 1. April war ein Scherz.


Also liebe Leute ihr braucht mir keine Mails oder PN`mehr deswegen zu schreiben.






Alles ist gut.

ADI@garageoverlord.ch

Don Lorenzo Offline

Gefreiter


Beiträge: 103

20.04.2015 10:51
#17 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

Sag nicht das hat jetzt jemand ernst genommen

Karle Offline

Adi


Beiträge: 12.709

20.04.2015 11:42
#18 RE: Abnahmen ab 1. April 2015 - neue EU Richtlinie Zitat · Antworten

Oh doch.

ADI@garageoverlord.ch

Messe »»
 Sprung  
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz