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Dieses Thema hat 18 Antworten
und wurde 847 mal aufgerufen
 Munga
Feldiwpt Offline

Adjudant


Beiträge: 254

17.12.2014 08:31
Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Hallo zusammen,

auch wenn es schon einige male diskutiert worden ist noch eine Frage.
Ich habe (kann mich nur leider nicht mehr genau erinnern wo) gelesen,
es solle möglich sein - folgendes im KFZ Schein eintragen zu lassen :
"Blaues Rundumlicht ist bei fahrten im öff.Straßenverkehrsraum abzudecken,
das Benutzen d.blauen Rundumlichts und d. Einsatzhorns ist im öff. Straßenverkehrsraum unzulässig" .
Kann sowas wirklich eingetragen worden sein?
Hat jemand eine solche Eintragung ? Würde hiervon ggfs. gerne eine Kopie des
Briefes haben...

Dankeee

MungaSeba Offline

** General


Beiträge: 4.580

17.12.2014 09:14
#2 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Hallo,

kann gut sein das es das mal gab.

Zum Beispiel ist bei meinem der Tarnlichtkreis eingetragen....

Gruß
Seba

Don Lorenzo Offline

Gefreiter


Beiträge: 103

17.12.2014 10:12
#3 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Ist zwar ein anderes Fahrzeug, aber nur mal so... ich hab vor Jahren vom hiesigen THW einen Trabant Kombi geschenkt bekommen den ich unbedingt so lasse wollte (blaues Auto mit blauem Licht ). Der TÜV hat mir dann eingetragen "THW-Runduml.: Betrieb i. öffentl. Straßenverkehr nicht zul. (Abdeckung erf.)"
Die Definition "THW-Rundumleuchte" ist ja irgendwie klasse

Feldiwpt Offline

Adjudant


Beiträge: 254

17.12.2014 11:13
#4 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Perfekt , sollte jemand das noch von einem Munga haben - bitte bescheid geben...
Dann werde ich mal versuchen dieses bei der Vollabnahme durchzubekommen....

Dankeee

jeepwilli Offline

Oberst


Beiträge: 1.275

17.12.2014 12:22
#5 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Da macht euch schlau bei uns gab es da richtig Ärger und jetzt Probleme mit dem eintragen, angeblich wegen unbefugtes benutzen, so ein schwachsinn aber erklär das mal einem Beamten.Es mußten auch Strafen bezahlt werden abwohl es eingetragen war ist in jedem Bundesland anders.
Wenn ich sowas, schon sehe. Wie eine Gefechtschlampe auf der Straße stehen und dann auch noch Unsinn machen. Wenn denn dort schon kontrolliert wird sollen die ihre Mängelzettel ausschreiben und gut ist es.
Ich weiß auch nicht woher die ihre Preise haben: Die Bibel des Beamten der Tatbestandskatalog sagt:
138100 Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues (B - 0) 20,00
Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
§ 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat
Heißt, wenn Licht allein oder Licht mit Horn eingeschaltet sind kostet es einen Zwanni!! Nur Horn:
130100 Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. (B - 0) 10,00
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat
Sind die Leuchten "nur" dran, egal ob sie funktionieren würden....
§52 Abs. 3 StVZO: "(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:.... hier kommt die Aufzählung Oldtimer und Privatauto sind nicht dabei...." Der Umkehrschluss das die anderen nicht dürfen ist logisch.... aber nicht ordnungswidrig.
Nun sucht sich mal jemand denBKat heraus... und dort nach einem Tatbestand der für §52 Abs. 3 StVZOgreift.... oder selbst mal die gesamte STVZO durchforstet insbesondere §69a der die Ordnungswidrigkeiten aufzählt.... stellt fest, das die StVZO zwar den Einsatzfahrzeugen das blaue Licht erlaubt.... aber die blosse Montage desselben an einem privaten Fahrzeug nicht für Ordnungswidrig erklärt. Was aber ordnungswidrig ist und sonst nichts.... ist eine Ausnahmegenehmigung nicht dabei zu haben ... Woher weiß denn der Kontollhorst ob ich eine Genehmigung habe...
Ich würde die maximal: "nicht dabei haben" kostet:
370100 Sie führten die Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht mit. (B - 0) 10,00
§ 70 Abs. 3a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 231 BKat
370106 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Urkunde (B - 0) 10,00
über eine Ausnahmegenehmigung nicht aus.
§ 70 Abs. 3a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 255 BKat

Die Blaulichter sind nun unbestritten ein Fall für eine Sondergenehmigung so zu lesen §70 (1) Nr. 1.

So und nun erkläre mir einer wie man hier auf 35,-€ kommt? Also Blaulicht an + keine Genehmigung = 30,- +Mängelschein und Ausweisbestätigung fertig....
Nix abmontieren, nix weiterfahrt verbieten!!
Soviel Dummheit ärgert mich einfach!!

No pasarán
Деньги потерял – ничего не потерял, здоровье потерял – много потерял, бодрость духа потерял – все потерял.

Mister Munga Offline

* General


Beiträge: 4.477

17.12.2014 13:02
#6 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

wenn man rechtlich das Problem summarisch betrachtet, ist die Lösung eigentlich ganz einfach....

1. Was TÜV/Dekra zum Thema Blaulicht oder Martinshörner eintragen, ist unerheblich. Im Unrecht gibt es keine Gerechtigkeit.

2. Am Kfz montierte Leuchten müssen jederzeit betriebsbereit sein.

3. Die Zulässigkeit von blauem Blinklicht braucht wohl nicht diskutiert zu werden.

Muss man es auf die Spitze treiben?!


Möglich ist u.U. die Montage einer gelben RKL bei Pannenhilfsfahrzeugen....Erläuterungen siehe dort..

Ansonsten neu.....Ausstattung mit Schneeschild und als Räumfahrezug eingesetzt und Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung

Feldiwpt Offline

Adjudant


Beiträge: 254

17.12.2014 14:44
#7 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Ok,
also bei der Bezirksregierung nachfragen und Sondergenehmigung ausstellen lassen...
Ich dachte wenn eingetragen - alles gut... aber stimmt - eine Eintragung kann
natürlich keine Gesetze etc. ersetzten bzw. sich drüber hinwegsetzen...

Mufu Offline

* General

Beiträge: 3.483

17.12.2014 17:40
#8 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Hallo.
Ein Bekannter, von Beruf Polizeibeamter, sagte mir mal: Unbefugte RKL-Benutzung, egal ob gelb oder blau, = nur Owi. Unbefugte SoSi-Benutzung = Straftat(!)
Ob er Recht hat..Keine Ahnung. Über "Preise" wusste er nichts..

_____________________________________________________________
Wenn du bemerkst dass du ein totes Pferd reitest, steig ab!
(Dakota-Indianer)

da Obapfälza Offline

Adjudant


Beiträge: 338

17.12.2014 18:33
#9 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Hmmm, erst heut ist einer verurteilt worden, weil's ihm auf der Autobahn zu langsam ging; hat dann 'n Blaulicht hinter die WSS gestellt. Hat ihn 4500 € und 2 Monate Fahrverbot eingebracht...
Wie gesagt, aktuelles Urteil!

Jupp Offline

Gefreiter


Beiträge: 76

17.12.2014 18:47
#10 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Zitat von da Obapfälza im Beitrag #9
Hmmm, erst heut ist einer verurteilt worden, weil's ihm auf der Autobahn zu langsam ging; hat dann 'n Blaulicht hinter die WSS gestellt. Hat ihn 4500 € und 2 Monate Fahrverbot eingebracht...
Wie gesagt, aktuelles Urteil!


....ist ja krass! Wäre ihm mit nem Munga nicht passiert!

Karle Offline

Adi


Beiträge: 12.677

17.12.2014 19:05
#11 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Zitat von Feldiwpt im Beitrag #7
Ok,
also bei der Bezirksregierung nachfragen und Sondergenehmigung ausstellen lassen...
Ich dachte wenn eingetragen - alles gut... aber stimmt - eine Eintragung kann
natürlich keine Gesetze etc. ersetzten bzw. sich drüber hinwegsetzen...






Bei der Bezirksregierung oder Landratsamt, wirst du als Privatperson keine Genehmigung bekommen.

Da lehnt sich keiner so weit aus dem Fenster.

Ich habe einen 8er Feldjägermunga mit eingetragener RKL und Starktonhörnern.
Wie schon geschrieben wurde: Was beim TÜV drann ist muß funktionieren. Genau so die Tarnbeleuchtung.
Habe damals sehr lange gebraucht, den Gutachter zu überzeugen, daß das so an mein historisches Fahrzeug drann muß.
Lange Zeit durfte die Tarnbeleuchtung garnicht mehr drann sein.
Weiter mit der RKL:
Ich habe gelbes Licht drauf und abgedeckt.
Darf es auch benutzen, wenn ich als Begleitfahrzeug für schwere Erntemaschinen (z.B. Mähdrescher) vorrausfahre.
Einmal damit Unfug machen und die Genehmigung ist weg.

Wenn du ne RKL drann hast und diese im Straßenverkehr nicht abdeckst, bzw. abmontierst, wird dich die Rennleitung aus dem Verkehr ziehen und verlangen, daß du das Lichtlein abmontierst.
Dazu kommt noch eine Geldstrafe.

Anders rum::::::
Bei Kolonnenfahrten mit unseren Fahrzeugen sind wir auch schon mal von der Rennleitung angehalten worden und die 2 netten Beamten fanden das gelbe Lichtlein cool.

Also keine schlafenden Hunde wecken.
Wenn du blechen mußt Pech gehabt.
Wenn nicht ... Glück gehabt.

ADI@garageoverlord.ch

da Obapfälza Offline

Adjudant


Beiträge: 338

18.12.2014 15:11
#12 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Servus miteinander,

Zitat von da Obapfälza im Beitrag #9
Hmmm, erst heut ist einer verurteilt worden, weil's ihm auf der Autobahn zu langsam ging; hat dann 'n Blaulicht hinter die WSS gestellt. Hat ihn 4500 € und 2 Monate Fahrverbot eingebracht...
Wie gesagt, aktuelles Urteil!



...und hier der Bericht dazu:
http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...id32367547.html

MungaSeba Offline

** General


Beiträge: 4.580

18.12.2014 15:45
#13 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Die RKLE ist doch schnell an und abgebaut...

Einfach im öffentlichen Straßenverkehr in der Sitzkiste verschwinden lassen, dann gibt es keine Diskussion. Wenn man das Fahrzeug dann mal wo ausstellt, wo es komplett original aussehen soll, kann man es ja schnell montieren.

Gruß
Seba

Mister Munga Offline

* General


Beiträge: 4.477

18.12.2014 16:18
#14 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Zitat von da Obapfälza im Beitrag #12

...und hier der Bericht dazu:
http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...id32367547.html



ja 90 Tagessätze...Glück gehabt..bei 91 fangen die Problemchen dann an..


schaut mal hier:
http://www.spiegel.de/sport/fussball/mar...f=veeseoartikel

also wenn schon Blaulicht, dann auch bitte ohne Führerschein....

Mufu Offline

* General

Beiträge: 3.483

18.12.2014 20:20
#15 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Zitat von MungaSeba im Beitrag #13
Die RKLE ist doch schnell an und abgebaut...
Einfach im öffentlichen Straßenverkehr in der Sitzkiste verschwinden lassen, dann gibt es keine Diskussion. Wenn man das Fahrzeug dann mal wo ausstellt, wo es komplett original aussehen soll, kann man es ja schnell montieren.

Genau so iss es
Meinereiner hat beim letzten Treffen vergessen die blaue (!) RKL abzubauen.
Mufu ist damit 10Km Landstrasse gefahren. Rennleitung im Begegnungsverkehr merkte nichts
.. Dachten wohl, das sei ein echtes Fj-Fahrzeug.

_____________________________________________________________
Wenn du bemerkst dass du ein totes Pferd reitest, steig ab!
(Dakota-Indianer)

Don Lorenzo Offline

Gefreiter


Beiträge: 103

19.12.2014 18:47
#16 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

@ Mufu: das geht noch schlimmer

Vor ein paar Jahren hab ich beim Sommerbiwak während des TdoT in Plön die nachgemachten Y-Nummern an der Emma vergessen und bin stolz damit zurückgefahren zum StdOÜbPl nach Eutin...

Hätte ins Auge gehen können

BBDE Offline

Oberst


Beiträge: 1.218

19.12.2014 20:03
#17 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Zwar kein Munga jedoch ist die Problematik die gleiche.

Nummernschilder hatte der MUTT ja nie, deshalb waren auch keine dran, als wir mal quer durch Berlin gefahren sind.
tor1.JPG - Bild entfernt (keine Rechte)
m151a1-03.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

Im Anschluss bei rot mit eingeschaltetem über die Ampeln zur Kaserne nach Ruhleben zur Ausstellung.

Der Leiter der Fahrbereitschaft hatte die KZK für die An und Abfahrt zur Veranstaltung besorgt.
Da wurde dann selbstverständlich die RKL abgedeckt.
m151a1-06b.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
Sonst wären es damals 3 Punkte und Geldstrafe gewesen, wegen Amtsanmaßung.

Grüße
Frank

Funkenmeister Offline

Korporal


Beiträge: 132

20.12.2014 16:11
#18 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Dennoch die RKLE offen trage dann nur bei dienstlichen Historischen Anlässen
Den FUKOW haben sich schon ganze Hunderschaften angesehen. Aber abgedeckt wird immer bei Normal Fahrt. Abgedeckte Lichttechnische Einrichtungen gelten laut STVZO als nicht vorhanden. Gruß Kay

Mister Munga Offline

* General


Beiträge: 4.477

21.12.2014 08:01
#19 RE: Blaues Rundumlicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum Zitat · Antworten

Zitat von Funkenmeister im Beitrag #18
Abgedeckte Lichttechnische Einrichtungen gelten laut STVZO als nicht vorhanden. Gruß Kay




Einspruch Euer Ehren....da bitte dann die aktuelle rechtsgültige Quelle angeben......

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