hat jemand bei seinem M37 eine Anhängekupplung eingetragen und wenn ja, welche? Würde gerne die Hakenkupplung eintragen lassen aber das geht laut TÜV-Menschen gar nicht, so muß ich eben eine zivile nehmen. Wenn jemand so etwas schon gemacht hat bitte Kontakt aufnehmen und vielleicht eine Kopie vom Brief und Gutachten schicken. Werde mich dann auch revanchieren.
Du kannst die Originale Anhängerkupplung eintragen lassen. Leider sind viele Tüv Leute in der Richtung ahnungslos. Die Fahrzeugr wurden ja mit den Kupplungen ausgeliefert und haben laut Statuten des Tüv keine Einschränkungen. Die müssen nur noch mit Schlagzahlren ne Nummer Rreinhauen und gut ist.
schickt mir bitte eure Mailadressen auf die PM dann kann ich euch die Unterlagen zuschicken. Von dem Ich die Unterlagen habe möcht nicht das es so breitgetreten wird.
Vielen dank Frank werde mal sehen was mein TÜV dazu sagt,wenn man eine Kopie vom Brief hätte wäre es besser. Brauchen die vom TÜV nur abschreiben. Gruß Herbert
Hallo Frank, ebenfalls Danke für die Unterlagen. Hab mit einem vom TÜV gesprochen. Der will doch glatt von Dodge ein Gutachten, welches die Anhängelast ausweist.
Jetzt bräuchte ich nur noch eine Kopie eines Briefes mit Gutachten.
Zitat von Roland1970 im Beitrag #10Hallo Frank, ebenfalls Danke für die Unterlagen. Hab mit einem vom TÜV gesprochen. Der will doch glatt von Dodge ein Gutachten, welches die Anhängelast ausweist.
Jetzt bräuchte ich nur noch eine Kopie eines Briefes mit Gutachten.
weißt du dann auch noch wo ich ein Typenschild für mein Anhängermaul her bekomme. Mit Prüfzeichen und D-Wert. Wenn ein Prüfzeichen drauf ist, bekomme ich es eingetragen.
Also aus den Unterlagen geht hervor das die Anhängerkupplung sofern sie original ist, durch eine Einzelabnahme durch den Tüvprüfer abzunehmen ist. Das heißt das der mit Schlagzahlen ne Nummer in das Teil haut und dir die Bescheinigung mitgibt. Mehr ist das nicht.
Meines Wissens hat sich mit Inkrafttreten der neuen HU-Bedingungen auch in diesem Punkt etwas geändert. Es dürfen offenbar nur noch ganz bestimmte Prüfer sowas begutachten und auch die sind in ein engeres fachliches Korsett eingebunden. Schriftstücke, die bis dahin Orientierung geboten haben, konnen also demnach jetzt weniger wirksam und hilfreich sein. Ich muß mit meinem Renault auch noch die Sache mit der Anhängekupplung angehen und kann dann ja nochmal berichten, was der Mensch dazu gesagt hat.
ich habe jetzt meine Anhängerkupplung beim TÜV eintragen lassen. Wie schon angemerkt, darf das nicht jeder Prüfer machen. Der Prüfer braucht den Nachweis das diese AHK an diesem Fahrzeug verbaut war. Der Nachweis kann über TM`s bzw Foto`s von damals erfolgen. Mein Tüv-Mann hat sich da auch was schwer getan aber er hat die AHK eingetragen.