Hallo, es gab mal ein irgendwo einen schönen Bericht über den Einabu eines zusätzlichen Ausgleichsbehälters für den Bremskraftverstärkers. Nachdem ich den jetzt seit Stunden suche und nicht finde- weiß vielicht von euch einer wo der ist? LG Christof
Hallo, Danke für die Aufmerksamkeit. Es war natürlich kein Bremskraftverstärker sondern ein zusätzlicher Ausgleichsbehälter für den Hauptbremszylinder. Wäre schön wenn sich jemand weiß wo´s steht. Danke LG Christof
Es gab mal vor längere Zeit einen Mehrteiligen Bericht über den Neuaufbau eines Munga mit Umbau auf Käfer HBZ und Einbau eines Dazu passenden Vorratsbehälters in der Oldtimer Markt.
Oder meinst du den Beitrag mit dem Loch im Deckel zum Anschluss eines Extra Vorratsbehälters ??
__________________________________________________ Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes Typreferent für Ford Capri I beim Ford Club Service
Also ich würde da keinen extra Ausgleichsbehälter zazubauen sondern die Bremsanlage genauso lassen wie sie ist. Das hat über ein halbes Jahrhundert so funktioniert
_____________________________________________________________ Wenn du bemerkst dass du ein totes Pferd reitest, steig ab! (Dakota-Indianer)
Auch das bedarf rechtlich einer nicht finanzierbaren Einzelabnahme.....
Man stelle sich vor, eingebaut, Unfall, Gutachter erkennt den Unbau, Versicherung Regreß, Strafanzeige, wir alle sonntags immer zum Besuch in den Knast...
Hallo, dann lernen wir uns mal alle endlich persönlich kennen - wenn unter etwas anderen Umständen. Hauptsache ich muß nicht mit ins Familiezimmer. LG Christof
Mir will irgendwie nicht in den Kopf, warum ein zusätzlicher Ausgleichsbehälter abgenommen werden muß.
Er ist doch eigentlich nur ein zusätzliches Anbauteil.
Ich selbst habe zwar keinen zusätzlichen Behälter verbaut, da ich es gerne original habe. Aber in unserer Mungabande fahren 3 Mungas mit diesem Behälter. Der große Vorteil ist halt, ich muß nicht den Deckel im Bodenraum rausschrauben, um zu schauen, ob noch genügend Bremsflüssigkeit vorhanden ist. Ein 2. Vorteil liegt am Entlüften der Bremsen. Ich kann auf den Ausgleichsbehälter ein herkömliches Bremsenentlüftungsgerät aufschrauben, das mit Druck die Bremsflüssigkeit ins System drückt.
Mal schauen, ob ich Bilder davon noch auf dem Rechner habe. Ansonsten müsstest du Warten, bis ich wieder zum Gele oder Pille komm.
Zitat von KarleMir will irgendwie nicht in den Kopf, warum ein zusätzlicher Ausgleichsbehälter abgenommen werden muß. Er ist doch eigentlich nur ein zusätzliches Anbauteil.
jA; aber es ist nun Mal kein Bauteil wie ein Nebelscheinwerfer, eine Hupenhalterung, `ne Winkerkellenhalterung oder oder oder, sondern ein Eingriff in die getypte Bremsanlage des Mungas, die Bestandteil der ABE ist.
Jeder Eingriff in die geprüften Teile der ABE bewirkt automatisch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Punkt. Hat ein Kfz keine gültige ABE mehr, darf es im deutschen öffentlichen Verkehr nicht mehr bewegt werden - ohne wenn und aber. Der Versicherungsschutz erlischt! Kann jeder gerne in seinem Versicherungsvertrag nachlesen. Bei Haftpflichtschäden wird die Versicherung ausnahmslos Regressansprüche stellen!!!!!!!!!!
Es ist nun mal kein Ausgleichsbehälter für die Scheibenwaschanlage, sondern ein gravierender Eingriff in die Technik.
Die Bremsanlage ist seinerzeit vom TÜV München getypt worden und Bestandteile aller für den Munga erteilten ABE, egal welcher Typ und Motor. Hier ist genau und detailliert aufgelistet, welche Teile von welchem Hersteller verwandt wurden und welche Alternativen zulässig sind, das nicht nur bei den Radbremszylindern, sondern auch beim Hauptbremszylinder, bei den Bremsbelägen usw.
Nehme ich den Behälter vom Golf V, so ist dieser nur im Golf V getypt und hat damit keine gültige ABE im MUNGA, selbst wenn er passt, verwendbar ist und etwas optimiert oder verbessert. All das ist unerheblich.
Auch wenn die gesamte Bremsanlage von der Mercedes A-Klasse genutzt würde, führt mich dies aus den Zulassungsbestimmungen nicht heraus, denn die Bremsanlage der A-Klasse ist nur für diesen Typ getypt worden.
Sicherlich sieht es juristisch etwas freundlicher aus, wenn der gute TÜV-Prüfer dies abgenommen und eingetragen hat - nur darf er das?
1. Wenn er es bei der Hauptuntersuchung nicht sieht, ist es damit nicht erlaubt. ER kennt es ja auch nicht und woher soll er das alles wissen..... 2. Abnahmen im Bremsbereich macht meines Wissens ausschließlich der TÜV Bayern für das Bundesgebiet.
(siehe auch MIG-Info zum Thema Anhängekupplung - zentrale Prüfstelle war damals Essen)
Ich denke, wir brauchen uns über die Kosten keine Gedanken zu machen, wenn der vorgeschriebene Weg eingeschlagen wird. Ich denke, wo kein Kläger ist auch kein Richter. Ich denke zuviel , aber trotz allem muss jeder für sich selbst entscheiden, was er macht und welche Risiken er eingeht.
Der Volljurist bekommt schon Bauchschmerzen, wenn er die nachgefertigten Bremsenteile auf dem Markt sieht, sei es der HBZ und der RBZ. Ob die einer Prüfung standhielten oder der Verkäufer überhaupt haftet, wenn wir/ich diese einbauen und nutzen. Fragen über Fragen - und eigentlich hat das alles "original" seit 1954 gefunzt......
Ansonsten empfehle ich das Gefängnis in Bochum, denn a.) ist es nicht besonders weit von mir und b.) könnte ich wieder mal einen Kuchen mit einer Feile backen, denn die Chancen des Ausbruchs in Bochum scheinen aktuell ganz gut zu sein.
Hallo, zum Kuchen essen könnte ich ja jetzt schon mal kommen. Wie ich den am liebesten mag weiß am besten der Funkenmeister....ähhh- ich meine wie ich ihn nicht mag!!!! LG CHristof