Mein DEKA-dierter Prüfer hat sich da was von einer direkten Bremsanzeigenleuchte vorgestellt. Somit wäre ich da warscheinlich mit einer Dreikammerleuchte besser bedient. Ein Einsatz ist auch schon drinn, wird aber nur als Zweikammer benutzt. Hab auch leider im Fundus nichts Umbauwürdiges gefunden. ( Unimog, Anhänger,... haben rechteckige Rückleuchten)
Die Original Zweikammer Rückleuchten sind nach wie vor zulässig, am Munga Baujahrbedingt sogar in Rot/Rot Ausführung !
Und für eine H-Abnahme sogar wegen der Originalität vorgeschrieben !!!
__________________________________________________ Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes Typreferent für Ford Capri I beim Ford Club Service
Als kleine Argumentationshilfe kann man sich auch vom TÜV Süd den Anforderungskatalog für H-Kennzeichen aus dem Netz runterladen und zum mitnehmen.
Ansonsten gibt es auch auf der Oldie-Seite vom ADAC eine Liste von § und Ausnahmegenemigungen zum Thema StvZo !
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